Österreich

Nach Bettelalm-Urteil: Wirte fürchten Klagswelle

Heute Redaktion
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Aufregung herrscht derzeit unter den Wirten der Wiener Innenstadt. Grund dafür ist das Urteil des Verwaltungsgerichts auf Grundlage einer Beschwerde eines Anrainers wegen Lärms in der Bettelalm am Lugeck.

Aufregung herrscht derzeit unter den Wirten der Wiener Innenstadt. Grund dafür ist das Urteil des Verwaltungsgerichts auf Grundlage einer Beschwerde eines Anrainers wegen am Lugeck.

Das Verwaltungsgericht hatte der Beschwerde eines Anrainers Recht gegeben und entschied, dass die Bettelalm am Lugeck in der Innenstadt statt wie bisher um 6.00 Uhr schon um Mitternacht zusperren muss.
Die Wirte fürchten nun, dass weitere Klagen folgen könnten, berichtet "ORF Wien". Das Urteil wegen der Lärmbeschwerde eines einzelnen Anrainers sei nicht hinzunehmen, hört man aus der Wirtschaftskammer.

Gesetzesänderung gefordert

Weitere Klagen seien zu befürchten, vor allem wenn ab 2018 das Rauchverbot in Kraft tritt und vermehrt vor Lokalen geraucht wird.

Die Wirtschaftskammer fordert nun von der Politik, dass das Gesetz geändert wird. Lokale sollen für die Lärmerregung vor Wirtshäusern nicht mehr belangt werden können, sondern nur die Gäste als Lärmerreger selbst.

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