Österreich

Nach Fehler: Amt kürzt Mindestsicherung

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Bis August 2016 kam Ines E. (28) finanziell halbwegs über die Runden: Die Alleinerzieherin - derzeit mit ihrem zweiten Kind Semih (18 Monate) in Karenz - bezog monatlich 570 Euro Mindestsicherung.

Bis August 2016 kam Ines E. (28) finanziell halbwegs über die Runden: Die Alleinerzieherin – derzeit mit ihrem zweiten Kind Semih (18 Monate) in Karenz – bezog monatlich 570 Euro Mindestsicherung.
Mit dem Kindesvater hatte die Penzingerin mündlich vereinbart, dass er pro Kind 120 Euro Alimente pro Monat bezahlt, dem kam der Mann auch regelmäßig nach: "Ich habe der MA 40 von der Vereinbarung erzählt und auch immer meine Kontoauszüge vorgelegt. Das hat gereicht", erzählt Ines E.

Doch beim Neuantrag im vergangenen August stellte die MA 40 fest, dass sie die frei vereinbarten Alimente nicht hätte miteinbeziehen dürfen. Die Folge: Der Alleinerzieherin wurde die Mindestsicherung auf 306 Euro gekürzt.

Die Behörde gab den Fehler zu, weist Ines E. aber darauf hin, dass der Bescheid über die geringere Mindestsicherung rechtswirksam ist: "Erst, wenn die Alimente gerichtlich fixiert sind, ist eine Neuberechnung möglich", meint MA40-Sprecher Andreas Fläckel. Ines E. hat dies bereits erledigt, demnächst sollte sie den neuen Bescheid erhalten.

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