Österreich

Justizbeamte wollen jetzt selber fesseln können

Heute Redaktion
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Nachdem ein Angeklagter, der am Donnerstag vom Wiener Landesgericht türmte,noch immer auf freiem Fuß ist, fordert die Gewerkschaft, Beamte sollen über Fesseln entscheiden.

Wann einem Gefangenen Fesseln angelegt werden, ist im Strafvollzugsgesetz geregelt. Die Justizwachegewerkschaft will eine Lockerung des Gesetzes, sagte Vorstand Albin Simma. Und zwar dahingehend, "dass die Fesselung durch den amtshandelnden Justizwachebediensteten selbst angeordnet werden kann, und er nicht von Entscheidungen der Vorgesetzten abhängig ist", so Simma gegenüber Radio Wien.

Spektakuläre Flucht von Gericht

Anlass für die erneute Forderung ist die Flucht eines Angeklagten während einer Verhandlung am Wiener Landesgericht. Dieser befindet auch nach fünf Tagen weiterhin auf freiem Fuß. Er hatte keine Handschellen getragen.

Augenzeugen zufolge soll sich der Angeklagte nach dem Prozess die Schuhe zugebunden haben, als ihm ein Handy aus der Kleidung fiel. Als ihn Justizwachebeamte durchsuchten, ergriff der Mann die Flucht.

Entwurf in Begutachtung

Das Justizministerium verweist gegenüber "orf.at" auf einen Entwurf des Strafvollzugsgesetzes, der derzeit in Begutachtung sei. Darin würden den Justizbeamten zwar mehr Freiheiten eingeräumt, selber entscheiden, wann sie den Angeklagten Fesseln anlegen, dürfen sie allerdings nicht.

Die Flucht soll nun "evaluiert werden", heißt es bei den Behörden. Ob ein Fahndungsfoto veröffentlicht werden wird, ist noch unklar. Dafür wäre das verhandelnde Gericht zuständig. "Bislang wurde eine entsprechende Anordnung durch das Landesgericht für Strafsachen Wien nicht erlassen", heißt es aus dem Justizministerium.