Unglaublich! Weil eine Mutter vor dem gewalttätigen Vater ihrer Kinder flüchtete, bekam sie kein Kindergeld mehr. Die AK half der verzweifelten Frau.
Die junge Frau war überstürzt mit ihrem Kind vor ihrem Partner geflüchtet, nachdem er sie betrunken tätlich angegriffen hatte. Sie fand Zuflucht bei einer Verwandten in Oberösterreich und meldete ihren Wohnsitz ordnungsgemäß um.
Das Problem: Für die Ummeldung des Kindes hätte sie die Zustimmung des Lebensgefährten gebraucht, da eine gemeinsame Obsorge vereinbart war. Der Mann verweigerte aber allerdings.
Also beantragte sie bei Gericht die Zustimmung zur gemeinsamen Hauptwohnsitzmeldung mit dem Kind. Bis das Gericht diese Zustimmung erteilte, dauerte es allerdings drei Monate.
Genau das wurde der Frau zum Verhängnis, denn ab dem zweiten Monat stellte die Gebietskrankenkasse die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes ein. Denn Mutter und Kind lebten zwar gemeinsam, waren aber nicht – wie vorgeschrieben – an einem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet.
Damit nicht genug, forderte die Kasse sogar jenen Teil des Kinderbetreuungsgeldes zurück, der im ersten Monat der Flucht aus der gemeinsamen Wohnung ausbezahlt worden war. Das waren immerhin 1.000 Euro.
Nun hilft Die Arbeiterkammer OÖ der Frau, unterstützt sie rechtlich. Eine Klage der AK bei Gericht ist anhängig.
"Auch wenn die Vorgehensweise dem Buchstaben des Gesetzes entspricht, in solchen Fällen braucht es dringend eine Ausnahmeregelung", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.
(gs)