Im Fall der von einer Gruppe von Männern vergewaltigten Inderin hat sich nach dem Freund auch der Bruder der 23-jährigen verstorbenen Studentin zu Wort gemeldet. Raschere medizinische Versorgung hätte das Leben seiner Schwester retten können, sagte der Mann zur indischen Nachrichtenagentur Press Trust of India (PTI) am Samstag.
hat sich nach dem Freund auch der Bruder der 23-jährigen verstorbenen Studentin zu Wort gemeldet. Raschere medizinische Versorgung hätte das Leben seiner Schwester retten können, sagte der Mann zur indischen Nachrichtenagentur Press Trust of India (PTI) am Samstag.
"Sie erzählte mir, dass sie nach dem Vorfall Passanten um Hilfe bat, aber ohne Erfolg", schilderte der Mann ähnlich wie zuvor bereits der Freund der jungen Frau. Bis sie ins Spital gebracht wurde, seien fast zwei Stunden vergangen. "Bis dahin hat sie viel Blut verloren. Hätten ihr Passanten geholfen und wäre sie schnell versorgt worden, wäre sie jetzt vielleicht noch am Leben", so der Bruder. Die indische Bevölkerung müsste ihre Einstellung ändern und Bereitschaft zur Hilfe zeigen, forderte er.
Am Freitag hatte auch der gegen die Polizei und Passanten erhoben. Nach seinem Interview hat Indiens Polizei Ermittlungen gegen den Fernsehsender Zee News eingeleitet. Es werde geprüft, ob das Interview zur namentlichen Identifizierung des Vergewaltigungsopfers führe, was strafrechtlich verboten sei, sagte Polizeisprecher Rajan Bhagat am Samstag.
Täter vor Schnellgericht
In dem am Freitag ausgestrahlten Interview mit dem Hindi-sprachigen Sender Zee News hatte der Freund der 23-jährigen Inderin das schreckliche Ereignis vor drei Wochen geschildert. Die Medizinstudentin war am 16. Dezember in Neu Delhi bei der Rückkehr von einem Kinobesuch mit ihrem Freund in einem Bus von sechs Männern vergewaltigt, mit einer Eisenstange gequält und schließlich aus dem fahrenden Bus geworfen worden. Sie wurde so schwer verletzt, dass sie vor einer Woche starb.
Gegen fünf mutmaßliche Täter war am Donnerstag Mordanklage erhoben worden. Der sechste soll noch minderjährig sein und könnte vor ein Jugendgericht kommen.