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Nach Geburt: Schwesta Ewa muss ins Gefängnis

Die Rapperin hatte vor der Urteilsverkündung noch ein gutes Gefühl. Doch das Gericht entschied gegen die frischgebackene Mutter.

Heute Redaktion
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Mit Baby und zwei Freundinnen erschien die Rapperin am Donnerstagvormittag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die sechs Wochen alte Aaliyah Jeyla kam in einem Körbchen mit. Bevor es in den Gerichtssaal ging meinte Schwesta Ewa (34, bürgerlich Ewa Malanda) noch: "Ich hoffe, dass es gut ausgeht."

Anwältin forderte Milderung

Zu Beginn saß die Rapperin, die eine Vergangenheit im Rotlicht-Milieu hat, noch im Zuschauerraum. Sie gab ihrem Baby das Fläschchen, unterhielt sich mit ihren Freundinnen. Nach einiger Zeit verließen die zwei Frauen den Saal mit dem kleinen Mädchen.

Unterdessen musste sich Malanda wegen Steuerhinterziehung, schwerer Körperverletzung und sexueller Verführung Minderjähriger verantworten. Sie wurde 2017 bereits zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Am Donnerstag musste über drei Revisionen entschieden werden: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte sie noch zusätzlich wegen Menschenhandel und Zuhälterei hinter Gittern sehen. Die Anwältin der Rapperin forderte hingegen, dass die "schwere Körperverletzung" in eine "gefährliche" abgemildert werden sollte.

"Gutes Gefühl" täuschte

Um 16 Uhr wurde schließlich das Urteil verkündet. Schwesta Ewa kam nicht zur Verkündung, da sie "ein gutes Gefühl" hatte. Das täuschte wohl.

Das Gericht blieb bei der vorherigen Entscheidung: Die Rapperin muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Da sie bereits acht Monate in U-Haft saß, werden ihr diese abgezogen.

Noch ist nicht klar, wann Malanda die Haft antreten muss und ob sie ihr Kind mitnehmen darf oder nicht. Darüber entscheidet nun das Landgericht Frankfurt. (slo)