Ex-ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid hat Sebastian Kurz und auch sich selbst bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in mehreren Causen schwer belastet.
Der Ex-Kanzler sei in der Inseratenaffäre involviert gewesen und die ÖVP habe das Geld und die Strukturen des Finanzministeriums für das Fortkommen der Partei und von Kurz missbraucht, erklärte Schmid in seinen Aussagen, "Heute" berichtete.
Alois Birklbauer, Strafrechtswissenschaftler von der Uni Linz hat im "Ö1-Morgenjournal" die Situation analysiert. Laut seinen Angaben kann Thomas Schmid als Kronzeuge erwarten, dass er nicht auf der Anklagebank sitzt vor Gericht. Jedoch wird eine freiwillig erbrachte Geldbuße sehr wahrscheinlich sein. Auf zivilrechtlicher Ebene sei er auf Schadenersatz verpflichtet.
Weiters obliegt die Kronzeugen-Abmachung der Überprüfung des Rechtsschutzbeauftragen. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren fortsetzen, wenn Schmid sich nicht an Abmachungen hält.
Es ist auch durchaus noch möglich, dass es zu weiteren Kronzeugen kommt. Laut Birklbauer sei das bei umfassenden Tagkomplexen durchaus denkbar. "Die Kronzeugen-Regelung setzt ein umfassendes Geständnis voraus, die Staatsanwaltschaft muss beurteilen, wie glaubwürdig dass alles ist", so der Juris.
Kurz' Anwalt Werner Suppan wies die Vorwürfe und Aussagen von Schmid als "falsch" zurück. Auch ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker relativierte die Aussagen. "Ob diese Aussagen stimmen oder nicht, wird von der Staatsanwaltschaft zu vermitteln sein. Die Frage ist, welche dieser Aussagen sich erhärtet, da wird es zusätzlich Beweismittel brauchen", sagte er bei der "Pro und Contra"-Diskussion auf "Puls4" am Dienstag.