Österreich

Nach Geständnis: "Habe diese Taten nicht begangen"

Heute Redaktion
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Ein falscher Dolmetsch entlockte ihm – laut seiner Aussage – ein falsches Geständnis: Heute steht ein 36-Jähriger wegen zweifachen Mordversuchs vor Gericht und sagt: "Ich stehe wegen Bluttaten vor Gericht, die ich nicht begangen habe".

Das kommt nicht alle Tage vor – vor allem bei den Taten, die ihm die Staatsanwältin anlastet: William G. marschiert heute an der Seite seiner Verteidigerin Astrid Wagner auf freiem Fuß zu seinem Prozess wegen Mordversuchs.

Das erste Verhör

Dabei soll der Philippiner nach einem Fest im Veranstaltungslokal "Casablanca" in Wien zwei Kroaten lebensgefährlich verletzt haben. Der vierfache Familienvater (seit 2005 in Österreich, gerichtlich unbescholten) sagte in seiner ersten Vernehmung am 18.11.2018 aus: "Ich habe in Notwehr mit meinem Klappmesser auf die beiden eingestochen. Ich bereue das."

William G. erzählte der Polizei, dass er mit Arbeitskollegen gerade die Weihnachtsfeier jener Bäckerei, für die er arbeitete, in Wien-Liesing verlassen hatte, als ihn die Männer völlig grundlos "mit den Fäusten schlugen und mit den Füßen hertraten". Mit seinem Feitel (Sieben-Zentimeter-Klinge) habe er sie "abgewehrt".

Komplette Kehrtwende

Beim Verhör am 16.5.2019 verantwortete er sich laut Anklage dann "gänzlich leugnend": Alles, was bisher im Akt stehe, sei "eine Geschichte, von dem ‚schwarzen Übersetzer', nicht von mir. Ich bin nur aufgefordert worden, zu unterschreiben."

Und tatsächlich: Im November war ein somalischer Englisch-Dolmetsch anwesend, erst im Mai einer für Philippinisch. Nachdem dann auch noch ein Gutachten belegte, dass keine DNA-Spuren von William G. auf der Tatwaffe zu finden waren, wurde er sogar enthaftet.

Warum es dennoch zu einem Geschworenenprozess (bis zu lebenslange Haft droht) kommt? "Da es Zeugen gibt, die meinen Klienten bei einer Gegenüberstellung als Täter identifizierten, handelt es sich um einen Indizienprozess. Herr G. wird sich nicht schuldig bekennen. Ich bin zuversichtlich, dass er freigesprochen wird", so Anwältin Astrid Wagner. Es gilt die Unschuldsvermutung.