Österreich

Nach Giftbiss hielt Wirt Freundin auf Almhütte fest

Heute Redaktion
Teilen

Ein Hüttenwirt quälte ließ seine Freundin für sich arbeiten ohne sie anzumelden. Als eine giftige Spinne die Frau biss, hielt er sie am Berg fest, trat sie, drohte ihr und brachte sie tagelang nicht zum Arzt, obwohl ihr Bein immer mehr anschwoll und sie nicht mehr gehen konnte. Nun wurde der inzwischen 31-Jährige zwar verurteilt, kam aber mit einem milden Urteil davon.

Dieses Delikt kommt selten vor Gericht. Wegen "Überanstrengung schonungsbedürftiger Personen", Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Betrugs bekam der Ex-Hüttenwirt eine Strafe aufgebrummt.

Der Hüttenwirt aus dem Bezirk Kitzbühel erschien laut "Tiroler Tageszeitung" nicht einmal persönlich vor Gericht.

Bein warf bereits Blasen - sie durfte trotzdem nicht zum Arzt

Alles begann damit, dass seine Freundin von einer giftigen Spinne gebissen wurde. Die Frau hatte Schmerzen, trotzdem brachte sie ihr "Liebster" tagelang nicht zum Arzt. Ihr Bein schwoll an, war rot, dann begann die Haut Blasen zu werfen. Auch die Schmerzen wurden immer ärger, bis die Frau nicht einmal mehr gehen konnte. Immer wieder flehte sie ihren Freund an, sie ins Tal und zum dringend benötigten Doktor zu bringen. Doch der Herzlose stellte sich taub und ignorierte die Freundin. 

Folgen der Krankheit bis heute spürbar

Drei Tage dauerte das Martyrium der Frau, bis sich der Wirt schließlich erweichen ließ. Der Arzt war geschockt, als die Patientin schließlich zu ihm kam. Die Frau litt unter Rotlauf. Durch das fortgeschrittene Stadium der Krankheit, war die Heilung problematisch. Bis heute ist die Gebissene noch nicht ganz gesund.

Der Frau war das eine Lehre: Der herzlose Hüttenwirt ist schon längst ihr Ex.

Keine Krankenversicherung, keine Anmeldung

Ein Grund für die Verzögerung könnte sein, dass der Wirt seine Freundin, obwohl er es ihr versprochen hatte, zwar für sich als Servicekraft schuften ließ, sie allerdings nie anmeldete. Deshalb war die Frau nicht krankenversichert. Erst an dem Tag, an dem er sie schließlich zum Arzt brachte, versicherte er sie.

Milde Strafe für herzlosen Wirten

Vor Gericht kam der 31-Jährige glimpflich davon: Er ist inzwischen selbst arbeitslos und kann deshalb kaum Geld für die Strafe aufbringen. Deshalb verurteilte ihn der Richter zu schlappen 1.200 Euro.