Österreich

Nach Hausbrand: Beamter wollte Familie auslöschen

Heute Redaktion
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Ein in einer Justizanstalt tätiger Handwerker aus NÖ hatte - während seines Urlaubes - sein Haus wegen eines Brandes verloren, bekam psychische Probleme und wollte Frau und Kinder töten.

Zwei entzückende Töchter, eine Frau, ein schmuckes Haus in NÖ, ein guter Job als Arbeitsanleiter in einem Betrieb einer Justizanstalt in NÖ (Anm.: dort arbeitete er mit Häftlingen, als Bediensteter der Justizanstalt) - doch der Sommerurlaub 2018 eines 50-Jährigen mit Familie veränderte sein Leben nachhaltig. Denn während des Urlaubes brannte das Haus des Beamten ab, war unbewohnbar ("Heute" berichtete).

Er wollte Familie töten

Nach Angaben des 50-Jährigen führte der Verlust des Hauses zu psychischen Problemen, die Familie bezog eine Gemeindewohnung. Im Herbst fasste der Vater dann den Entschluss, seine Familie zu töten. Er hat sich laut Anklage mehrere Tötungsarten überlegt, als er in den Medien von einer Messertat hörte, entschied er sich für ein Messer.

In der Nacht auf 22. Oktober wurde der 50-Jährige um 2.30 Uhr plötzlich wach, wollte seinen Plan umsetzen, ging in die Küche, nahm das Messer mit der längsten Klinge und legte sich wieder neben seine Frau ins Bett ins dunkle Schlafzimmer. Nach einigen Minuten soll er sich aufgesetzt haben und mit großer Wucht versucht haben, seiner Gattin die Klinge ins Herz zu rammen. Der Stich verfehlte das Herz, seine Frau setzte sich auf, schrie ihren Gatten an, leistete Gegenwehr. Mehrmals noch versuchte der 50-Jährige seine Gattin im Herz zu treffen, fügte ihr zahlreiche Stichverletzungen (Brust, Hals) zu. Doch dann rutschte er laut Anklage ab, weil seine Hand schon so blutig war, seine Gattin biss ihn in die Hand.

Täter leistete Erste Hilfe

Erst dann ließ er von seiner Frau ab, kam der Aufforderung des Opfers nach, die Rettung zu rufen. Die Frau hievte sich zum Fenster, schrie um Hilfe. Der 50-Jährige legte sie zurück ins Bett, befolgte die telefonischen Anweisungen der Rettungskräfte und stillte mit einem Handtuch die Blutungen.

Die Ehefrau wurde per Helikopter ins Spital geflogen, dort notoperiert, überlebte knapp, der Mann wurde festgenommen ("Heute" berichtete).

Heute musste der 50-Jährige in Krems auf die Anklagebank - der Mann war seit der Tat auf der Psychiatrie der Baumgartner Höhe (Pav. 23). Verteidiger Christian Hirtzberger stellte einen Antrag auf ein Ergänzungsgutachten. Laut Anwalt war der Täter zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Aber der erste Gerichtsgutachter befand den 50-Jährigen für zurechnungsfähig.

"Nicht schuldig"

Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. "Ich hatte nach dem Hausbrand Depressionen. Ich wollte sterben, aber meine Frau nicht alleine lassen." Außerdem merkte der Advokat an, dass es ein Rücktritt vom Mordversuch war - denn: Der Gatte hatte ja anschließend die Rettung gerufen und seine lebensgefährlich verletzte Frau versorgt. Somit war es laut Anwalt nur eine schwere absichtliche Körperverletzung. Der Staatsanwalt konterte: "Bei einem gescheiterten Versuch gibt es keinen Rücktritt." Die Ehefrau leidet heute noch an den Folgen der schweren Verletzungen. Der vom Anwalt gut eingestellte Angeklagte wirkte bemüht, einen verwirrten Eindruck vor Gericht zu machen.

Opfer verzieh Täter

Laut Gutachter Richard Billeth leidet der Angeklagte an einer leichten Depression, war aber zurechnungsfähig. Somit schmetterte der Richter das Ergänzungsgutachten ab.

Am Nachmittag wurde die Ehefrau kontradiktorisch einvernommen, sie musste als Opfer nicht in den Zeugenstand treten.

Und: Opfer und Angeklagter sind nach wie vor in einer Beziehung, die Ehefrau und die beiden Kinder besuchen ihn regelmäßig im Häfen, alle sind derzeit in Therapie. Die Frau hat ihm die Tat verziehen.

Vier Jahre Haft

Bevor sich die Geschworenen knapp vor 16 Uhr zur Urteilsberatung zurückzogen, meinte der Staatsanwalt: "Sie haben heute einen atypischen Prozess wegen Mordversuches erlebt. Der einst geständige Angeklagte will jetzt den Mordversuch nicht mehr begangen haben, auch das Opfer will keine wirkliche Bestrafung für den Angeklagten."

Das Urteil der Geschworenen am Dienstagabend am Landesgericht Krems: kein Mordversuch, es war absichtlich schwere Körperverletzung. Der Österreicher fasste vier Jahre Haft aus (nicht rechtskräftig).

(Lie)