Österreich

Nach Horror-Unfall auf A5: Haft für Geisterfahrer (29)

Heute Redaktion
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Ende November krachte ein 29-Jähriger unter Drogeneinfluss als Geisterfahrer frontal in das Auto eines 24-Jährigen, jetzt wurde er zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich am Mittwoch ein 29-jähriger Wiener am Landesgericht Korneuburg verantworten. Er war im November im Drogenrausch ohne Führerschein als Geisterfahrer auf die Nordautobahn aufgefahren, hätte dort beinahe das Leben eines jungen Polizisten (24) beendet – "Heute" berichtete.

Nachdem zuvor noch mehrere Lenker in letzter Sekunde ausweichen konnten, war der 29-Jährige schließlich bei Wolkersdorf (Bezirk Mistelbach) frontal in das Auto des 24-Jährigen gekracht. Beide Autos wurde schwerst beschädigt, die Feuerwehr musste die Unfallopfer aus den Wracks schneiden, berichtete damals von einem wahren Horror-Szenario. Beide wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital geflogen.

Drei Tage wach

Vor Gericht erschien der Angeklagte schwer gezeichnet im Rollstuhl, zeigte sich geständig. An den Unfall will er keine Erinnerungen mehr haben. Er sei zuvor drei Tage munter gewesen, habe Speed konsumiert. Der Anwalt des 29-Jährigen verwies auf einen angeblich ordentlichen Lebenswandel und das Geständnis als Gründe für ein milderes Urteil.

Dem kam Richter Manfred Hohenecker nicht nach. Das Geständnis sei aufgrund der klaren Fakten "wertlos", dass der Wiener schon 2013 wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verloren und über einen längeren Zeitraum Drogen konsumiert hatte, weise nicht gerade auf einen ordentlichen Lebenswandel hin. Die nötige Nachschulung machte der zuletzt im Großhandel Angestellte nie. Beim Unfall lenkte er das Auto des Vaters.

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18 Monate und 5.000 Euro

Der Angeklagte wurde schließlich zu 18 Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe in der Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Die Höchststrafe von zwei Jahren setzte es nur deshalb nicht, weil der 29-Jährige durch seine schweren Verletzungen derart bedient sei, dass er "sein Leben lang daran denken wird", so Hohenecker. Der 29-Jährige lag bis Mai auf der Intensivstation, wurde mehrmals operiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit.

Das unschuldige Unfallopfer, der 24-jährige Mistelbacher, erlitt beim Unfall multiple Brüche – darunter mehrere Schädel- und Rippenbrüche, auch Leber, Niere und Milz rissen. Der junge Mann befindet sich nach wie vor in Reha. (min)