Österreich

Nach Hundebiss fordert GKK Geld zurück

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:36

Weil eine Frau ihren Hund nicht angeleint hatte und das Tier einen Spaziergänger biss, fordert die Krankenkasse nun 2500 Euro von der Besitzerin für die entstandenen Behandlungskosten.

Wie die Kleine Zeitung schreibt, besuchte eine Steirerin mit ihrem Hund eine Bekannte. Deren Grundstück war zwar groß, aber nicht eingezäunt. Als ein Mann vorbeimarschierte, biss das Tier den Unbekannten.

Nun will die GKK das Geld für die Behandlungskosten von der Hundehalterin kassieren. Die Gebietskrankenkasse gibt an, dass es laut Ministerium ihre Pflicht sei, das Geld einzufordern.

Gegen die Hundebesitzerin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet und wieder eingestellt. Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten konnte keines festgestellt werden. Trotzdem besteht die GKK auf ihrer Forderung. "Bereits eine leichte Fahrlässigkeit begründet die Haftung", so das Argument der Krankenkasse laut der Kleinen. Da der Hund nicht angeleint war, trifft das zu - damit wird die Frau zur Kasse gebeten.

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