Österreich

Nach Kritik: Krisenmutter jetzt von Behörde gesperrt

Heute Redaktion
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Zuerst durfte die hoch gelobte Krisenmutter Karin R. nicht die Dauerpflegschaft für zwei Krisenkinder übernehmen, dann übte sie Kritik. Folge: Jetzt darf sie nicht mal mehr Krisenkinder haben.

Nach dem verlorenen Kampf um die Dauerpflegschaft für das Geschwisterpaar Yannik (2) und Julia (1, Namen d. Kinder geändert) der nächste Schlag für Karin R.: Die Pflegemutter aus Stockerau (Bezirk Korneuburg) wurde jetzt von der Vormerkliste „Kurzfristige Pflege" gestrichen - das heißt, sie darf in keinem Bundesland mehr als Krisenmutter arbeiten.

"Habe Kritik gewagt"

„Wenn das nicht persönlich ist. Monatelang wurde ich ausgenutzt und ob meiner hervorragenden Arbeit nur gelobt. Aber dann habe ich es gewagt, meine Stimme zu erheben. Ich hatte einfach moralische Bedenken wie einige voreingenommene Sozialarbeiterinnen bei der Vermittlung von Babys und Kindern vorgehen", sagt die 45-Jährige.

Wie berichtet hatte die Krisenmutter Julia (1) fast von Geburt an (Anm.: von Julias drittem Lebenstag an), Yannik (2) ein gutes Jahr. Dann wollte sie mit ihrem Gatten Leopold (55) die Dauerpflegschaft für das Geschwisterpaar (Anm.: bis zum 18. Lebensjahr). Doch die Behörde legte sich quer, entriss der erfahrenen Krisenmutter die Kleinen, Julia und Yannik kamen zu einer anderen Familie.



Hoffnung in Brief an Van der Bellen

Karin R. nahm die Entscheidung aber nicht so einfach hin, setzte sich zur Wehr und übte Kritik – ein offenbar unverzeihlicher Fehler in Niederösterreich. Doch Karin R. gibt wieder nicht auf, schrieb einen herzlichen Brief an Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit der Kernfrage: Eine gut ausgebildete Krisenmutter wird von einer Bezirkshauptmannschaft gelöscht. Darf die BH das? Und: Ist das auch im Sinne von VdB?

Die zuständige Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SP) dazu: "Nach Rücksprache mit der Fachabteilung der Kinder- und Jugendhilfe können wir mitteilen, dass es im Oktober von Seiten der Fachabteilung eine begründete Mitteilung an Frau R. gab, dass die Kinder- und Jugendhilfe keine Kinder mehr in ihren Haushalt vermitteln wird. Damit erfolgte die Streichung von Frau R. aus der Liste, vorgenommen von der zuständigen BH, der kurzfristigen Pflegepersonen in Niederösterreich. Damit scheint Frau R. auch in keinem anderen Bundesland als kurzfristige Pflegeperson auf, weil im ‚Wohnsitzbundesland' – im Konkreten in Niederösterreich – die Eignungsfeststellung fehlt."

Übrigens: Einziger Weg für Karin R., doch wieder Krisenkinder zu betreuen, wäre, in ein anderes Bundesland zu ziehen und sich dort wieder einer Eignungsfeststellung zu unterziehen. (Lie)