Österreich

Nach Kündigung: Chef will Urlaub verordnen

Heute Redaktion
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser rät, die offenen Urlaubstage genau zu kontrollieren.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser rät, die offenen Urlaubstage genau zu kontrollieren.
Bild: iStock (Symbol), AK Niederösterreich/Vyhnalek

Nicht nur dass Conny W. aus Horn von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde – nun soll sie auch noch ihren offenen Urlaub in der Kündigungsfrist verbrauchen.

"Muss ich das wirklich?", fragt die Hornerin die Arbeiterkammer um Rat.

Nein, informieren die Arbeitsrechtsexperten der AK Niederösterreich. Im Urlaubsgesetz ist klar geregelt: Urlaub muss immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das gilt auch im Falle einer Kündigung. Der Chef kann Ihnen also nicht gegen Ihren Willen in der Kündigungsfrist Urlaub verordnen.

„Wenn Sie mit dem Urlaubsvorschlag Ihrer Firma nicht einverstanden sind, widersprechen Sie am besten schriftlich und erklären sich arbeitsbereit", empfehlen die Experten.

AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser rät, die Endabrechnung genau zu kontrollieren: „Die noch offenen Urlaubstage müssen Ihnen von Ihrem Dienstgeber ausbezahlt werden."

Weitere Auskünfte: AK-Arbeitsrechtsberatung: 05 7171-22 000

(red)