Österreich

Nach Mord an Ex-Frau: "Jetzt schlafe ich besser"

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Schaler

18 Jahre Haft fasste ein 53-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg aus. Er hatte gestanden, seine Ex-Frau im August 2013 in Laa an der Thaya auf offener Straße durch 36 Messerstiche getötet zu haben. Vor Gericht zeigte er wenig Reue, er schlafe jetzt besser als zuvor.

zu haben. Vor Gericht zeigte er wenig Reue, er schlafe jetzt besser als zuvor.

Der 53-Jährige hatte am Tatort Handschellen mit, mit denen er sich von Augenzeugen des Mordes festnehmen ließ. "Ich bin schuldig, ich habe sie getötet", erklärte der Mann vor Gericht. Das einzige, was ihm leidtue, seien die Kinder der zweifachen Mutter, erklärte er mehrmals. Er verspüre Erleichterung, und er schlafe jetzt besser als zuvor.

Das Paar hatte sich 2004 über das Internet kennengelernt und 2007 geheiratet. Im Juni 2013 ließ sich das Paar scheiden. Schon davor verbrachte die Frau mehrere Monate in einem Frauenhaus und nahm sich schließlich eine eigene Wohnung in Laa an der Thaya. Einen Tag vor der Bluttat, am 28. August, lag der Antrag auf das alleinige Sorgerecht für die Kinder (3 und 5) im Postkasten des 53-Jährigen.

Waffe und Handschellen gekauft

Noch am selben Tag erwarb er eine Schreckschusspistole und Handschellen. Am 29. August fuhr er von seinem Weinviertler Wohnort nach Laa an der Thaya, lauerte seiner aus Deutschland stammenden Ex-Frau auf und suchte das Gespräch. Nachdem die Frau angegeben habe, er würde die Kinder "nie wieder" sehen, hielt er ihr die Pistole an die Stirn und stach dann auf die Flüchtende ein.

Mit dem Klappmesser fügte er der Frau 36 Wunden zu. Elf Wunden an den Armen waren Abwehrverletzungen, ein Stich ging ins Herz, das Opfer starb wenig später an inneren Blutungen und Herzkreislaufversagen im Spital. "Hätte mir der Staat geholfen, wäre das vielleicht nicht passiert", verwies er darauf, dass er vom Jugendamt gehört hätte, als Mann habe er in Österreich "sowieso keine Chance auf die Kinder".

"Auffällige emotionale Armut"

Gerichtspsychiater Werner Brosch bescheinigte dem Mann emotionale Armut in auffälligem Ausmaß und ein grobschlächtiges Wertgefüge. Es liege aber keine psychische Störung vor - weder zum Tatzeitpunkt noch allgemein -, die eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher rechtfertigen würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwältin Gudrun Bischof meldete Berufung an.