Ein 24-jähriger Wiener ist am späten Samstagabend unter dringendem Mordverdacht in einer Straßenbahn in Wien-Floridsdorf festgenommen worden. Der Mann war von der deutschen Polizei per europaweitem Haftbefehl gesucht worden. Er soll laut "Kurier" am Mittwoch in Berlin einen 26-Jährigen erstochen haben.
Ein 24-jähriger Wiener ist am späten Samstagabend unter dringendem Mordverdacht in einer Garnitur der Linie 26 in Wien-Floridsdorf festgenommen worden. Der Mann war von der deutschen Polizei per europaweitem Haftbefehl gesucht worden. Er soll laut "Kurier" am Mittwoch in Berlin einen 26-Jährigen aus Eifersucht erstochen haben.
Das Opfer ist der neue Lebensgefährte seiner Ex-Freundin. Mit der 28-jährigen Deutschen hatte der Wiener Jus-Student eine Fernbeziehung. Am Mittwochvormittag soll der Wiener in einem Stiegenhaus in Berlin Kreuzberg mit einem Messer über den 26-jährigen neuen Freund seiner Ex hergefallen sein und mehrmals zugestochen haben. Das Opfer erlag noch am Tatort seinen Verletztungen. Der Wiener soll nach der Attacke nach Österreich geflohen sein.
Polizei holte Jus-Studenten aus der 26er Bim
Die Staatsanwaltschaft in Berlin verhängte einen europaweiten Haftbefehl. Daraufhin wurde die Wiener Polizei tätig und fand den mutmaßlichen Mörder am Samstagabend in Wien. Der Verdächtige saß in einer Bim-Garnitur der Linie 26. An der Nordbrücke schlug die Polizei zu und holte den 24-Jährigen aus der Straßenbahn.
Tat "in Teilen" gestanden
Seitdem ist er in Polizeigewahrsam. Er wurde ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus überstellt. Der Tatverdächtige habe nach seiner Festnahme "in Teilen die Tat gestanden", so Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin. Er wurde noch am Sonntag in Wien einem Haftrichter vorgeführt. . Ab Vorliegen des Einlieferungsberichts hat das Wiener Gericht 48 Stunden Zeit, um die Auslieferungshaft - oder allenfalls die U-Haft - zu verhängen.
Auslieferung nach Deutschland: Entscheidung am Montag
Die Entscheidung wird höchstwahrscheinlich am Montag fallen. Ob der 24-Jährige dann tatsächlich den deutschen Behörden zur Strafverfolgung übergeben wird, muss in einem separaten Verfahren geklärt werden. In diesem hat die Berliner Staatsanwaltschaft Gelegenheit, zusätzlich zum Haftbefehl weitere Unterlagen nachzureichen, die den Tatverdacht allenfalls erhärten. Bei entsprechend dichter Beweislage ist es denkbar, dass die Auslieferung rasch über die Bühne geht.
APA/red.