Niederösterreich

Nach Mord wäre Angeklagter fast "nach Hause" gegangen

Ein Familienvater (57) soll im Eifersuchtswahn seine Frau getötet haben. Der Gutachter hält ihn für gut behandelbar, empfahl eine bedingte Einweisung.

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Vor Gericht
Vor Gericht
Trimmel Sascha

Bemerkenswerter Mordprozess heute am Landesgericht Korneuburg: 33 Jahre lang waren ein 57-Jähriger aus Niederösterreich und eine 55-Jährige verheiratet, zeugten vier Kindern (alle bereits über 20 Jahre alt).

Schizophrener Haustechniker

Seit mittlerweile knapp zwei Jahrzehnten leidet der 57-Jährige an paranoider Schizophrenie. Doch mit Medikamenten war die Krankheit gut behandelbar, der 57-Jährige konnte sogar einer fixen Beschäftigung als Haustechniker nachgehen.

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    Mordprozess: Angeklagter vor Gericht
    Mordprozess: Angeklagter vor Gericht
    Trimmel Sascha

    Doch in der letzten Zeit soll der vierfache Vater seine Medikamente nicht mehr nach Vorschrift genommen haben, er entwickelte laut Gutachter einen Eifersuchtswahn. Telefonierte die Gattin zum Beispiel mit der Freundin, war der Angeklagte fix davon überzeugt, sie würde mit ihrem Lover reden. 

    Frau Hals aufgeschlitzt

    In der Folge soll sie der 57-Jährige immer mehr kontrolliert und konfrontiert haben. Durch die Covid-Krise war auch die Therapiemöglichkeit etwas eingeschränkt, am 23. September 2020 konnte der Familienvater wieder mal nicht schlafen und dachte nach.

    Dann wollte er seine Frau zur Rede stellen, die Situation geriet dabei völlig aus dem Ruder, mit einem Stanleymesser richtete der 57-Jährige seine Ehefrau schlimm zu. Der Frau wurde regelrecht der Hals aufgeschlitzt, rund zehn massive, klaffende Schnittverletzungen erlitt die 55-Jährige. Dann wollte der 57-Jährige selbst sterben und verletzte sich an Händen und Hals schwer.

    Täter wählte Notruf

    Mit letzter Kraft wählte er selbst noch den Notruf. Er wurde daraufhin ins Badener Spital, sie ins UKH Meidling gebracht - mehr dazu lesen Sie hier. Doch die Frau starb noch während des Transportes bzw. bei der Einlieferung ins Spital.

    Bedingte Einweisung laut Gutachter

    Beim Prozess heute in Korneuburg hielt Gutachter Werner Brosch den Angeklagten für zurechnungsunfähig, aber die Krankheit als sehr gut behandelbar. Er empfahl daher eine bedingte Einweisung in eine Anstalt - sprich: Der Angeklagte wäre unter Auflagen und Betreuung ein "freier Mann".

    Anwalt Normann Hofstätter verwies auf die Möglichkeit der Depotspritze und auf den Rückhalt der Familie: "Die Kinder stehen felsenfest hinter dem Vater, helfen ihm viel." Der Richter verwies allerdings auf die massive Gewalteinwirkung.

    Mann bald in Wohngruppe?

    Richter Helmut Neumar konnte schlussendlich der bedingten Einweisung nicht viel abgewinnen. Der zurechnungsunfähige Angeklagte wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Allerdings räumte der Richter ein, dass es sehr wohl bald möglich wäre, den Angeklagten in eine forensische Wohngruppe mit Beschäftigung zu entlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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