Niederösterreich

Nach Mordverdacht: Mann wegen Missbrauchs angeklagt

Ein Niederösterreicher muss sich jetzt wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. Zu Beginn des Tatzeitraumes waren die beiden Opfer laut Anklage noch Kinder.

Erich Wessely
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Nach umfangreichen Ermittlungen der Exekutive brachte die Staatsanwaltschaft St. Pölten nun Anklage ein.
Nach umfangreichen Ermittlungen der Exekutive brachte die Staatsanwaltschaft St. Pölten nun Anklage ein.
Daniel Schreiner

Neue Details im Kriminalfall um einen 64-jährigen Niederösterreicher: Der Mann muss sich demnächst u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht in St. Pölten verantworten. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten brachte am 12. Mai Anklage gegen den Beschuldigten ein (noch nicht rechtskräftig).

Rückblick: Anfang September 2019 war der Mann im Bezirk Amstetten festgenommen worden, er wanderte in Untersuchungshaft. Der Grund: Dringender Tatverdacht wegen fortgesetzter Gewaltausübung im familiären Umfeld, Menschenhandel (Opfer soll ein Mann gewesen sein, den der Beschuldigte beherbergte) und Sexualdelikte. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war im Herbst 2019 auch der Vorwurf des Mordes.

Suche nach Leichenteilen

Anfang der 1980er-Jahre verschwand nämlich die damalige Partnerin des Niederösterreichers, Gerüchte kamen wieder auf, dass der 64-Jährige damit zu tun haben könnte. Dafür wurde auch das Erdreich auf dem Anwesen des Mannes im Bezirk Amstetten und weitere Grundstücke in der Region aufgegraben, es wurden aber keine Leichenteile gefunden. 

Noch im September wurde der Mann aus der U-Haft wieder entlassen, die Ermittlungen aber liefen weiter. Am 12. Mai brachte nun die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage gegen den Niederösterreicher ein. "Gegenstand der Anklage sind unter anderem massive sexuelle Missbrauchshandlungen, Geldwucher und gefährliche Drohungen", so Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, zu "Heute".

Opfer waren noch Kinder

Dem Beschuldigten wird in der Anklage der schwere sexuelle Missbrauch an zwei Frauen angelastet. Zu Beginn des Tatzeitraumes (in einem Fall von 1979 weg über viele Jahre und im zweiten Fall von 1989 weg über viele weitere Jahre bis ins Erwachsenenalter hinein) waren die zwei Opfer noch Kinder. Beide Opfer stammen aus dem erweiterten familiären Umfeld des Angeklagten. Eine Verjährung sei noch nicht eingetreten, weil innerhalb der Verjährungsfrist erneut einschlägige Taten gesetzt worden sein sollen. Dem Niederösterreicher drohen bis zu 15 Jahre Haft, ein Prozesstermin am Landesgericht St. Pölten steht noch nicht fest. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen wegen Mordverdachts wurden indes eingestellt. Das Schicksal der Frau ist bis heute ungewiss.