Niederösterreich

Nach Axt-Angriff postet Opfer (43) Clip auf Tiktok

Ein 56-Jähriger und sein Stiefsohn (16) mussten wegen eines mutmaßlichen Angriffes mit einer Axt auf einen 43-Jährigen vor Gericht.

Der angeklagte Rumäne
Der angeklagte Rumäne
privat

Am Montag mussten sich ein dreifach vorbestrafter 56-jähriger Rumäne und sein 16-jähriger Quasi-Stiefsohn, ein unbescholtener Schüler, wegen versuchten Mordes und schweren Raubes am Landesgericht Krems erneut verantworten.

Opfer postet Tiktok-Clip

Das Duo soll laut Anklage am 22. Jänner bei Königsbrunn am Wagram (Tulln) einen 43-jährigen Landsmann am Pannenstreifen der S 5 mit einem Messer und einer Axt attackiert und verletzt haben. Anschließend sollen die beiden dem Opfer 5.000 Euro in bar abgenommen haben. Das Opfer konnte gerade noch ins Auto flüchten, fuhr verletzt nach Wien, begab sich dort ins Krankenhaus und postete aus dem Spital ein Tiktok-Video über die Erstversorgung.

Opfer als Bote in ganz Europa

Das Opfer soll sich neben Gelegenheitsjobs am Bau durch dubiose Botenfahren durch ganz Europa über Wasser halten. Er soll auch für eine Verwandte des 56-jährigen Erstangeklagten eine Botenfahrt nach Spanien gemacht haben. Kurz, man kannte sich. Auslöser für die Unstimmigkeit zwischen dem 56- und 43-jährigen Rumänen soll die Partnerin des 56-Jährigen gewesen sein.

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    Der angeklagte Rumäne
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    privat

    "Denkzettel"

    Zum Motiv bzw. zur Vorgeschichte gibt es zwei Versionen: Nach der Aussage des Erstangeklagten habe der Landsmann seine Partnerin angemacht und sexuell belästigt. Deshalb habe er ihm einen „Denkzettel“ verpassen wollen. Und nach einer Jagd durch Krems habe sich der 56-Jährigen den Rivalen zur Brust genommen. Einen Mordversuch leugnete er, auch einen Raubversuch. Das sei alles nur ein rachsüchtiges G’schichtl beteuerte der Erstangeklagter.

    Der 16-Jährige wollte nur mitgefahren sein, um den wütenden Stiefvater einzubremsen. Seine Polizeiaussage, der Stiefvater habe Morddrohungen gegen den Landsmann geäußert bei der Attacke, äußerte er vor Gericht nicht mehr. Er hatte Erinnerungslücken.

    13 Jahre Haft

    Nach vier Versuchen, klappte es diesmal mit der Einvernahme des Opfers (das derzeit in Zypern weilt, der Prozess war schon mehrmals vertagt worden, Anm.) per Video. Der 43-Jährige meint, an allem sei die Partnerin des Erstangeklagten schuld. Sie habe ihm Avancen gemacht und als er dem Erstangeklagten sagte, er soll sich von dieser Frau nicht verarschen lassen, habe dieser indes seiner Freundin geglaubt und durchgedreht. Er sei von beiden bedroht worden und er habe um sein Leben gefürchtet. Von einer Geldforderung sei nicht die Rede gewesen, daran könne er nämlich gar nicht sich nicht erinnern. Er danke Gott, dass er flüchten habe können.

    Der Geschworenensenat hielt den Erstangeklagten für schuldig: Es war ein Mordversuch, der Raub fiel weg. Strafhöhe: 13 Jahre Haft für den 56-Jährigen, 3,5 Jahre teilbedingte Haft (davon ein Jahr unbedingt) für den Schüler. Der 56-Jährige meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an (das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, es gilt weiterhin die Unschuldsvermtung für beide), der Schüler nahm an, jedoch gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab. Somit ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig.