Eigentlich sitzt er schon im Knast. Trotzdem hatte ein 51-Jähriger bei einem Freigang im September des vergangenen Jahres laut Anklage genügend Zeit, um einem 23-jährigen Freund bei einem Überfall auf einen Lebensmitteldiskonter in Stadl-Paura (Bez. Wels-Land) zu helfen.
Am Montag standen die beiden nun in Wels vor Gericht. Erster wegen Anstiftung zum schweren Raub und Zweiter wegen schweren Raubes.
Der 51-jährige Angeklagte soll den 23-Jährigen eingewiesen, im Fluchtauto gewartet und ihn zuvor zum Überfall angestiftet haben. Das behauptet zumindest der Jüngere der beiden.
Der bereits wegen Mordes Verurteilte bestreitet allerdings, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein, berichten die "OÖN" am Montagnachmittag über den Prozesshergang.
Rückblende: Am 30. September 2021 soll der heute 23-Jährige maskiert eine Supermarktfiliale in Stadl-Paura betreten und mit vorgehaltener Gaspistole vom Mitarbeiter die Herausgabe von Bargeld gefordert haben.
Danach ging er mit dem Mitarbeiter ins Büro und ließ sich dort von der 23-jährigen Filialleiterin auch noch das Bargeld aus dem Tresor aushändigen. Dann flüchtete er mit gut 7.000 Euro Beute. Draußen soll der 51-Jährige im Auto gewartet haben.
Der 23-Jährige bekannte sich vor Gericht weitgehend schuldig. Er sei mit dem Freigänger befreundet und habe diesen am Tattag noch zu einem Waffengeschäft gefahren. Der 51-Jährige soll sich dort eine Gaspistole und eine 50er-Packung Munition besorgt haben.
Im Anschluss beim Lebensmittelgeschäft angekommen, habe ihm der 51-Jährige dann angeschafft, den Laden zu überfallen. Zuvor gab er ihm noch genaue Angaben zur Lage im Geschäft gemacht. "Nein" zu sagen, habe er sich nicht getraut.
Der ehemalige Freigänger - sein Entlassungsvollzug wurde mittlerweile widerrufen - sagte hingegen, er habe den jüngeren Freund nur beim Gastpistolenkauf begleitet. Beim Lebensmittelmarkt angekommen, sei er dann im Auto sitzen geblieben. Mit dem Überfall will er nichts zu tun haben. Der andere wolle ihn nur "eintunken, weil ich ihn verraten habe" - er meint damit, dass er der Polizei die Telefonnummer seines Komplizen gegeben habe, als diese nach ihm fahndete.
Beide Angeklagte sind der Justiz nicht unbekannt: Der Jüngere hat sechs einschlägige Vorstrafen, das Strafregister des Älteren weist zehn Einträge auf, u.a. wegen Mordes: Er hatte 2006 einen Wirt aus Lambach mit einem Sesselbein totgeschlagen und dafür 20 Jahre kassiert.
Im Lauf des Tages standen weitere Zeugeneinvernahmen am Programm. Ein Urteil des Schöffengerichts noch am Montag ist möglich, aber nicht sicher. Den beiden Angeklagten drohen jeweils bis zu 15 Jahre Haft.