Österreich

Nach Schuss durch Tür 33 Monate Haft für Täter

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel/Heute

Als "sinnlose, unfassbare, grausliche Tat" hat Staatsanwalt Juan Pablo Gomez Reyes im Straflandesgericht den Schuss bezeichnet, den ein 34-jähriger Mann am 27. September 2013 durch die geschlossene Tür einer in Wien-Ottakring gelegenen Wohnung abgab. Das Projektil traf eine 27-Jährige, die lebensgefährlich verletzt wurde. Der Schütze wurde statt für Mordversuch für schwere Körperverletzung verurteilt und kam mit 33 Monaten Haft davon..

. Das Projektil traf eine 27-Jährige, die lebensgefährlich verletzt wurde. Der Schütze wurde statt für Mordversuch für schwere Körperverletzung verurteilt und kam mit 33 Monaten Haft davon..

Das Schussattentat hatte nicht der Frau, sondern ihrem damaligen Lebensgefährten gegolten. Dieser soll nämlich gemeinsam mit dem Angeklagten versucht haben, aus einem Einbruch stammenden Schmuck für die unmittelbaren Täter im Ausland zu verkaufen. Weil das nicht klappte, bekam der Mann den Schmuck zurück. Der 34-Jährige soll verlangt haben, dieser möge die Tasche, in der sich neben dem Schmuck angeblich auch Bargeld und Kleidung befand, umgehend ihm aushändigen, was sein Gegenüber allerdings ablehnte.

Daraufhin soll der 34-Jährige gegenüber mehreren Leuten angekündigt haben, er werde jetzt den anderen Mann "umbringen". Auch dessen Freundin rief er an und meinte kryptisch: "Ob er das überlebt, wird sich zeigen." Danach besorgte er sich von einem Bekannten eine Pistole. Gegen 20 Uhr tauchte er damit in dem Haus auf am Schuhmeierplatz auf, in dem das Paar wohnte, platzierte sich vor der mit einer Milchglasscheibe versehenen Eingangstür, die versperrt war. Er klopfte und schrie, man möge ihm aufmachen.

Auf Gestalt hinter Türe gefeuert

Als das nicht geschah, trat der 34-Jährige zunächst gegen die Tür und feuerte - als er laut Staatsanwalt hinter der Scheibe "deutliche Umrisse einer Person" wahrnahm - aus einer Entfernung von maximal eineinhalb Meter auf die Gestalt. Das Projektil durchschlug die rechte Hand der Frau, drang ihr in den Bauch und blieb im Becken stecken. Durch die zersplitterte Scheibe gab der 34-Jährige einen weiteren Schuss ab, der keinen Schaden anrichtete, da sein Kontrahent auf die Toilette geflüchtet war.

Die 27-Jährige wurde umgehend ins Spital gebracht und notoperiert. Teile des Dünn-und Dickdarms mussten ihr entfernt werden. Die Geschworenen haben im prozess die auf versuchten Mord lautende Anklage verworfen, weil der Tötungsvorsatz gefehlt habe. Der Mann ist am Mittwochabend im Straflandesgericht wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 33 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Formal wurde die Strafe als Zusatzstrafe zu einem bereits in Rechtskraft erwachsenen Gerichtsentscheidung ausgesprochen - vor wenigen Monaten hatte der 34-Jährige im Grauen Haus für die Beteiligung an einem Einbruch eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten erhalten, womit er insgesamt viereinhalb Jahre abzusitzen hätte.

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