Österreich

Nach Schüssen bei Raub: Juwelier unschuldig

Heute Redaktion
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Im Juli 2013 erschoss ein Juwelier einen Räuber, als drei Schurken versuchten, das Geschäft auf der Mariahilfer Straße 215 auszurauben. Deshalb wurde gegen den Ladenbesitzer ermittelt. Das Ergebnis: Es war ganz klar Notwehr.

 

,  als drei Schurken versuchten, das Geschäft auf der Mariahilfer Straße 215 auszurauben. Deshalb wurde gegen den Ladenbesitzer ermittelt. Das Ergebnis: Es war ganz klar Notwehr.

Wenn jemand durch Fremdverschulden stirbt, muss immer ermittelt werden. Im Fall des Juweliers aus dem Rudolfsheim-Fünfhaus untersuchte der Staatsanwalt die Tat ebenfalls, um festzustellen, ob der Einsatz einer Schusswaffe gerechtfertigt war. Laut Nina Bussek, der Sprecherin der Anklage, trifft den Juwelier keine Schuld. Eine Notwehrsituation sei vorhanden gewesen, sagte Bussek. Die Staatsanwaltschaft habe alle Erhebungsergebnisse überprüft und auch ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Warum der Juwelier unschuldig ist

Eine zweifelsfreie Notwehr-Situation ist laut Strafgesetzbuch (StGB) dann gegeben, wenn der Waffengebrauch der "notwendigen Verteidigung" dient, um einen "gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen abzuwehren". Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Angriff unmittelbar gegen den Schützen oder einen Dritten - etwa einen Angehörigen - gerichtet ist.

Räuber-Trio bedrohte Juwelier-Ehepaar

Bei dem Überfall am 5. Juli stürmten die drei Räuber das Geschäft auf der Äußeren Mariahilfer Straße. Die Bewaffneten bedrohten den Besitzer und dessen Frau. Doch das ließ sich der wehrhafte Juwelier nicht gefallen. Als einer der Männer hinters Verkaufspult sprang und das Ehepaar in Schach hielt, rafften die anderen beiden die wertvollen Ausstellungsstücke zusammen. Da zog der Juwelier seine Pistole und schoss auf einen der Räuber, der zusammensackte und starb.

Die anderen beiden flüchteten, kamen jedoch nicht weit. Die beiden noch lebenden Täter müssen sich jetzt vor Gericht verantworten.

APA/red.