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Nach Schwangerschaft Vertrag nicht verlängert: Frau ...

Heute Redaktion
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Nach Schwangerschaft wurde Wissenschaftlerin nicht mehr weiterbeschäftigt.
Nach Schwangerschaft wurde Wissenschaftlerin nicht mehr weiterbeschäftigt.
Bild: Fotolia (Symbol)

Einer 29-Jährigen wurde zugesichert, dass sie nach ihrer Befristung "übernommen" wird. Mit der Schwangerschaft galt das plötzlich nicht mehr.

Einer Mitarbeiterin aus dem Raum Wr. Neustadt wurde vom Arbeitgeber, einer bekannten Bildungseinrichtung -

laut "Heute"-Informationen die FH Wr. Neustadt - zugesichert, dass sie nach Ende ihrer Befristung „übernommen" wird. Dies änderte sich schlagartig, als die 29-jährige Wissenschaftlerin dem Dienstgeber zeitgerecht ihre Schwanger­schaft bekannt gab.

Der Dienstgeber konnte sich plötzlich an seine Zusage nicht mehr erinnern, obwohl die Frau auf Dienstplänen für die Folgesemester bereits eingeteilt war. "Wir gingen für die Frau vor Gericht und klagten auf Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses", so Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer NÖ.

Beratungstipp

Damit werdende Mütter und Väter über alle Fragen ihrer kommenden Elternschaft – speziell zu den Neuerungen bei Kinderbetreuungsgeld - informiert sind, bietet die AK Niederösterreich gemeinsam mit der NÖ Gebietskrankenkasse unter dem Titel Ein Kind kommt vom 18.-27. April 2017 in allen niederösterreichischen Bezirken kostenlose Informationsveranstaltungen an. Den Veranstaltungs­kalender und mehr Informationen finden Sie auf www.noegkk.at sowie noe.arbeiterkammer.at.

Außergerichtlich erhielt die Dienstnehmerin schließlich eine Zahlung von 14.701,33 Euro netto. „Die Mitarbeiterin wurde aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Durch den kostenlosen Rechtsschutz der Arbeiterkammer konnten ihre berechtigten Ansprüche gesichert werden", betont Wieser.

Dienstpläne vor Gericht vorgelegt

Die junge Wissenschafterin, deren befristeter Dienstvertrag bis Ende Jänner 2016 gelaufen wäre, wurde bereits im Frühsommer 2015 für Seminare und die Betreuung von Dissertationen für das Sommersemester 2016 eingeteilt. Entsprechende Dienstpläne konnten von der Dienstnehmerin auch vor Gericht vorgelegt werden und waren ein wichtiger Beleg in der Causa. Auch wurde ihr mündlich immer versichert, dass es sich bei der Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis nur um eine „reine Formsache" handeln würde. Ab Meldung der Schwangerschaft wollte der Dienstgeber von seiner Zusage nichts mehr wissen.

Um den Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht zu verlieren, wurde seitens der AK Niederösterreich im Rahmen des kostenlosen Rechtsschutzes auf Feststellung des unbefristeten Dienstverhältnisses geklagt. Im außergerichtlichen Vergleich erhielt die Dienstnehmerin schließlich eine Zahlung von über 14.000 Euro.

„Da in solchen Fällen die Dienstnehmerin die Beweise vorlegen muss, ist es enorm wichtig, alles zu dokumentieren", rät Wieser.

(wes)