Österreich

Nach Tod einer Patientin: "Es lief nicht ganz optimal"

Heute Redaktion
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Vier von sieben Medizinern aus dem Klinikum Hollabrunn mussten sich am Landesgericht Korneuburg verantworten. Anna Schmid (82) war im Juni 2010 durch Übermedikation gestorben - ein Kunstfehler?

Auf den Vorwurf von Richter Hohenecker an die Turnusärztin (40, früher Krankenschwester), sie hätte das Rheumamedikament nicht selbst verordnen dürfen, erwiderte sie: Ich wusste nicht, dass es so giftig ist. Ich habe den Angaben der Patientin geglaubt. Der Primar räumte ein, dass nicht alles optimal gelaufen sei. Nicht optimal? Ein Hilfsausdruck dafür, dass eine Frau mit Prellungen ins Spital kam und starb, so der Richter. Die Patientin wurde damals von Hollabrunn ins SMZ Ost verlegt, wo sie starb. Der Witwer, ein ehemaliger Polizist, brachte die Sache ins Rollen. Urteile: Die Turnusärztin und eine Kollegin wurden freigesprochen. Für den Primar und einen Oberarzt setzte es Geldstrafen in Höhe von 40.000 Euro bzw. 20.000 Euro (nicht rechtskräftig). Der Prozess wird heute fortgesetzt.