Österreich

Nach Tod von 3-Jährigem: Mediziner verurteilt

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:10

Nach dem Tod des dreijährigen Amel in der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 ist der deutsche Oberarzt am Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe in einer Höhe von 9.000 Euro verurteilt worden. Den Eltern wurden 2.000 Euro Privatbeteiligtenanspruch zuerkannt. Gericht sah mehrere Sorgfaltsverstöße.

Nach dem Tod des in der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 ist der deutsche Oberarzt am Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe in einer Höhe von 9.000 Euro verurteilt worden. Den Eltern wurden 2.000 Euro Privatbeteiligtenanspruch zuerkannt. Gericht sah mehrere Sorgfaltsverstöße.

Es habe sich um ein fahrlässiges Delikt gehandelt, wie es jedem, auch einem Arzt, passieren könne, erklärte Richter Günther Böhler in seiner Urteilsbegründung.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Verhandlung war Anfang September wegen der Verlesung weiterer Privatgutachten vertagt worden.

Eine ursprünglich ebenfalls angeklagte deutsche Assistenzärztin war beim Prozessauftakt im Jänner 2012 noch nicht rechtskräftig freigesprochen worden.

Richter Günther Böhler hat in seiner Urteilsbegründung mehrere objektive Sorgfältsverstöße des angeklagten Oberarztes bei der Behandlung des kleinen Amel geortet. Der Beschuldigte habe objektiv sorgfaltswidrig gehandelt, weil er statt der vorgeschriebenen halben Dosis einer phosphathältigen Einlaufflüssigkeit zweieinhalb Einheiten verabreichen habe lassen.

Zudem habe es der Mediziner unterlassen, vor dem dritten Einlauf weiterführende Untersuchungen anzuordnen, meinte Böhler.

Der angeklagte Oberarzt hatte sich während des gesamten Verfahrens nicht schuldig bekannt. Seiner Ansicht nach sei der Bub an einer schweren Darmerkrankung, konkret an einer "Darmmotilitätsstörung", verstorben. Diese sei nicht erkennbar gewesen, beteuerte der Arzt wiederholt.

Seiner Argumentation zufolge sei die Überdosierung für den Tod nicht ursächlich gewesen. Sein Verteidiger Albert Heiss verwies in diesem Zusammenhang auf mehrere Privatgutachten, unter anderem von einer Schweizer Klinik.

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