Österreich

Nach Tod von Leonie (3): Gericht bestätigt Haftstrafe

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Nachdem die dreijährige Leonie vor zwei Jahren an den Folgen einer "Strafdusche" und daraus resultierenden starken Verbrühungen gestorben war, war ihr Vater zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Eltern des verstorbenen Kindes legten gegen das Urteil Beschwerde ein, der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun aber den Schuldspruch wegen Quälens und Vernachlässigens einer Unmündigen mit Todesfolge.

Nachdem die dreijährige Leonie vor zwei Jahren an den Folgen einer "Strafdusche" und daraus resultierenden starken Verbrühungen gestorben war, war ihr Vater zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Eltern des verstorbenen Kindes legten gegen das Urteil Beschwerde ein, der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun aber den Schuldspruch wegen Quälens und Vernachlässigens einer Unmündigen mit Todesfolge.

28 Stunden nach der Strafdusche hatten die Eltern Leonie ins Donauspital gebracht, wo das Mädchen an multiplem Organversagen starb. Kalte Strafduschen durfte das Mädchen laut Landesgericht Wien mindestens ein Jahr lang etwa zwei Mal monatlich erdulden müssen haben. Im November 2014 kam es dann zur Verbrühung - das Gericht befand, dass der Vater entweder versehentlich am Heißwasser-Regler ankam oder er falsch eingestellt war. Vermutet wird, dass das Kind aus Angst vor dem Jugendamt nicht früher ins Spital gebracht wurde.


Die Mutter, die ebenfalls Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat, wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, der Vater zu viereinhalb Jahren. Der Mutter wurde vorgeworfen, das Kind nicht umgehend in ein Spital gebracht bzw. die Strafduschen geduldet zu haben. Der OGH bestätigte nun die Urteile, die von den Eltern angeführten Begründungsfehler liegen nicht vor. Nun muss das Oberlandesgericht über eine Berufung entscheiden.