Politik
Nach Urlaub in Corona-Ländern ist der Lohn futsch
Den Anspruch auf Lohnfortzahlung verliert man auch, wenn erst während der Reise die Corona-Warnung für das Gebiet ausgesprochen wird.
Wegen Corona bestehen Reisewarnungen der höchsten Stufen 5 und 6 etwa für Schweden, Portugal, Großbritannien, den Kreis Gütersloh (Deutschland), Westbalkan, Rumänien, Bulgarien oder Moldau. Wer dorthin reist, erkrankt oder in Isolation muss, verliert den Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer der Erkrankung oder Quarantäne. Denn Reisen dorthin sind "grob fahrlässig". Darauf weist das Arbeitsministerium in einem Handbuch für Urlauber hin (bmafj.gv.at).
Warnstufe kann sich auch während des Urlaubs ändern
Auch wer nach der Rückkehr in Heimquarantäne muss, hat keinen Anspruch auf Fortzahlung, wenn die Reisebeschränkung schon bei Urlaubsantritt bestanden hat. Selbst wenn die Warnung erst während des Urlaubs ausgesprochen wird, fällt der Betroffene um den Lohn um. Denn Arbeitnehmer könnten aktuell nicht darauf vertrauen, dass die Pandemiesituation stabil ist, so das Ministerium.
Wer in Ländern ohne Reisewarnung erkrankt und daher nicht rechtzeitig wieder arbeiten kann, hat dagegen Anspruch auf die Lohnfortzahlung. Ministerin Christine Aschbacher (ÖVP) appelliert, "sich an die Vorsichtsmaßnahmen zu halten und die Reisewarnstufen in dieser Zeit besonders zu berücksichtigen".
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