Bezirk Hollabrunn

Nach Wahlpanne verliert ÖVP hier fast 50 Prozent

Die ÖVP verliert in Heldenberg 48,66 Prozentpunkte, kommt nur mehr auf 34,07 % und sieben Mandate. Neun Mandate bekommt die neue Bürgerliste.
Niederösterreich Heute
26.01.2025, 14:36
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Interessant ist das vorläufige Wahlergebnis in Heldenberg: Dort stellte man sich schon im Vorfeld auf eine Wahlanfechtung an, weil bei 91 Wahlkarten das unbeschriftete Kuvert für den Stimmzettel nicht mitgeschickt (aber nachgereicht) worden war. Zudem traten diesmal vier statt zwei Listen an.

Die Folge: Die ÖVP verliert 48,66 Prozentpunkte, kommt nur mehr auf 34,07 Prozent und sieben Mandate. Neun Mandate und 46,47 Prozent bekommt die neue Bürgerliste.

In Heldenberg (Bezirk Hollabrunn) hatten 91 Personen ihre Wahlkarte für die Gemeinderatswahl ohne unbeschriftetes Kuvert für den Stimmzettel erhalten. Einer langjährigen Mitarbeiterin sei ein Fehler passiert, so Bürgermeister Thomas Glanz (ÖVP).

Zumindest zwei Wähler hatten in der Zwischenzeit ihre Stimme aber bereits ohne Kuvert abgegeben, diese Stimmen dürften nichtig sein. Nun befürchtet Glanz eine Anfechtung.

Panne am letzten Wochenende bemerkt

Die Panne wurde am letzten Wochenende bemerkt. Daraufhin seien die Betroffenen kontaktiert und Kuverts nachgeliefert worden, berichtete Glanz. Fünf Personen habe man zunächst nicht erreicht. Zwei Betroffene haben den Angaben zufolge bereits gewählt.

Laut Glanz wird es auch auf das Wahlergebnis am 26. Jänner ankommen, ob das Resultat angefochten wird. "In einer kleinen Gemeinde können ein paar Stimmen über ein Mandat entscheiden", sagte der Bürgermeister. Über das Vorgehen nach einer etwaigen Anfechtung entscheidet die Landeswahlbehörde.

Auf "Heute"-Anfrage hieß es seitens der Landeswahlbehörde dazu: "Bei den Gemeinderatswahlen handelt es sich um 568 Einzelwahlen. Die Organisationen liegt daher – im Gegensatz zur Landtags- oder Nationalratswahl - in der Autonomie der jeweiligen Gemeinde. Auch das korrekte Versenden der Wahlkarten wird von den Gemeinden eigenständig abgewickelt. Daher sind auch Schritte der Gemeinde zur möglichen Vermeidung von ungültig abgegebenen Stimmen von ihr selbst zu treffen. Ob die Schadensbegrenzungsmaßnahmen letztlich die gewünschte Wirkung entfalten, wird sich erst am Wahltag zeigen."

Wie man dem Artikel der "NÖN" aber entnehmen könne, "werden die Kuverts offenbar nachgereicht. Über das genauere Prozedere muss man daher bei der betroffenen Gemeinde nachfragen."

Anfechtung steht im Raum

Und weiter: "Eine allfällige Anfechtung der Wahl ist erst nach dem Wahltag möglich. Der Ausgang der Anfechtung ist ausschließlich von der Landes-Hauptwahlbehörde und dem Verfassungsgerichtshof festzustellen und kann daher noch nicht beurteilt werden. Da die Verantwortung in den 568 Gemeinden liegt, gibt es auch keine Informationspflicht über den Ablauf der Vorbereitung der Wahlen. Die zuständige Abteilung steht jedoch den Gemeinden bei Bedarf mit Auskünften zur Verfügung."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.01.2025, 14:40, 26.01.2025, 14:36
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