Niederösterreich

Nachbar baut! "Dann glotzen mir 20 Augen beim Baden zu"

Sonja Schor ist sauer: Denn am Nachbargrund wird ein Mehrparteienhaus gebaut, sehr zum Nachteil einiger Nachbarn. Der Bauherr soll aber alles dürfen.

Sonja Schor vor ihrem Pool in St. Pölten: "Super, bald schauen mir zehn oder mehr Nachbarn zu"
Sonja Schor vor ihrem Pool in St. Pölten: "Super, bald schauen mir zehn oder mehr Nachbarn zu"
privat

Sonja Schor (50) und Anton Eichinger (82) aus Sankt Pölten sind verzweifelt und wütend: Viel Geld hat der Pensionist schon in Anwaltskosten und Gebühren gesteckt, die beiden kämpfen verzagt gegen ein Bauprojekt am Nachbargrundstück in St. Pölten.

Immo-Profi baut

 Denn nach dem Tod der Nachbarn hat die Enkeltochter Haus und Grund geerbt. Deren Ehemann sei selbst Immobilienprofi und auch für das Magistrat tätig. "Laut Baubeschreibung wird es ein Neubau eines Wohnhauses mit 3 Generations-Wohnungen. Aufgrund der modularen Bauweise und der Trennwände könnten dann auch fünf Wohnungen entstehen. Und genau das habe ich gehört, dass es 5 Wohnungen werden sollen, obwohl nur drei erlaubt wären", behauptet Sonja Schor.

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    Sonja Schor (50) ist entsetzt: "Im Sommer schauen mir dann zehn bis zwanzig Fremde beim Baden zu."
    Sonja Schor (50) ist entsetzt: "Im Sommer schauen mir dann zehn bis zwanzig Fremde beim Baden zu."
    privat

    Die 50-Jährige, die seit ihrer Kindheit im Haus wohnt, meint dazu: "Super, dann wohnen dort bis zu 5 Parteien, und mir schauen bis zu 20 Augen beim Baden im Pool zu."

    "Lebe dann im Schatten von 9 Meter-Wand"

    Der 82-jährige Anton Eichinger kämpft seit über einem Jahr gegen den Bau des Hauses, bekommt eine neun Meter hohe Brandschutzmauer und fürchtet, "dann im Schatten leben zu müssen".

    Die 50-Jährige hatte zwar wegen all ihrer Bedenken ein sehr gutes Gespräch mit dem SP-Vizebürgermeister: "Er sagte mir zu, sich das Ganze vor Ort anzusehen. Doch er meldete sich nie wieder. Nach zig Anrufen von mir sagte er mir schließlich, dass da nichts zu machen sei. Ich halte die ganze Angelegenheit für höchst bedenklich und korrupt."

    Der Bauherr bzw. der Anwalt des Bauherren erklärte gegenüber "Heute" den Fall und die Hintergründe ausführlich, bat aber um Diskretion und meinte daher nur knapp: "Es liegt ein erstinstanzlicher Bescheid vor und dieser wurde auch von der Berufungsinstanz voll inhaltlich bestätigt – sämtliche Einwendungen wurden abgewiesen."

    Das sagt Magistrat dazu

    Vom Magistrat St. Pölten heißt es zum vorliegenden Fall samt Vorwurf der Nachbarn: "Der Magistrat der Stadt St. Pölten beschäftigt etwa 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein großer Teil dieser Beschäftigten wohnt und lebt in St. Pölten. Wenn jetzt ein Bediensteter der Stadt ein Bauansuchen stellt, so wird die Bearbeitung dieses Projektes vom Abteilungsleiter einem Mitarbeiter übertragen, der dem Antragsteller nicht verbunden ist. Jedes eingereichte Bauvorhaben wird nach einem standardisierten Arbeitsprogramm abgearbeitet, wobei die Vorprüfung durch mehrere Dienststellen der Stadt erfolgt. Fällt diese Vorprüfung positiv aus, wird das bautechnische Gutachten erstellt und sodann ein Informationsverfahren unter Beiziehung der Anrainer durchgeführt. Die Einwendungen der Anrainer werden – sofern welche einlangen – geprüft und danach der Antrag mit Bescheid erledigt. Danach kann gegen den Bescheid Berufung eingelegt werden, was im gegenständlichen Verfahren auch geschehen ist. Über diese Berufung hat der Stadtsenat von St. Pölten entschieden. Nachdem das Projekt der NÖ Bauordnung, dem Flächenwidmungs- und dem Bebauungsplan entsprochen hat, war es zu bewilligen. Die Gesetze gelten für alle Bürger dieser Stadt. Ein Bauwerber hat das verfassungsmäßig gesicherte Recht, dass über sein Ansuchen entschieden wird. Befangene Organe haben sich der Entscheidung zu enthalten. Das bloße Kennen einer Person bedingt noch keine Befangenheit. Gerade in Verfahren mit Mitarbeitern der Stadt wird der Sachbearbeiter gefragt, ob es Gründe gibt, die eine völlige Unbefangenheit in Frage stellen. Nur wenn diese Frage mit Nein beantwortet wird, bekommt der Sachbearbeiter den Akt zur Bearbeitung zugewiesen. Jede Baubewilligung wird vom Leiter des Fachbereichs bzw. dessen Stellvertreter auf Einhaltung des Arbeitsablaufs und Vorliegen der positiven Prüfungsergebnisse kontrolliert und erst dann von diesem genehmigt und unterfertigt. Aus diesem Grund wird eine Gefälligkeitsentscheidung verunmöglicht."

    Der Bauakt wurde somit laut Magistrat  – so wie jeder andere auch – korrekt und nach den gesetzlichen Bestimmungen abgearbeitet und die Bewilligung rechtskonform erlassen.