Österreich

Nachbarschaftsstreit wegen Zigarrenrauch vor OGH

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Bizarre Fehde: Ein Wiener Mieter klagte seinen Nachbarn, weil er sich von seinem Zigarettenrauch belästigt fühlte. Der Mann bekam Recht und der Anwohner durfte nicht mehr in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr früh paffen. Heute geht der Streit weiter, das Oberlandesgericht entscheidet, was einem Mieter zumutbar ist, berichtet der ORF.

Bizarre Fehde: , weil er sich von seinem Zigarettenrauch belästigt fühlte. Der Mann bekam Recht und der Raucher durfte nicht mehr in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr früh paffen. Heute geht der Streit weiter, das Oberlandesgericht entscheidet, was einem Mieter zumutbar ist, berichtet der ORF.
Der Wiener raucht gerne zwischen Mitternacht und 3 Uhr früh bei geöffnetem Fenster seine Zigarren. Der blaue Dunst zieht in die Wohn- und Schlafräume des klagenden Mieters. Sogar schon der Vormieter soll wegen des Rauches ausgezogen sein. Seine Kinder hätten mit Atemwegserkrankungen zu kämpfen gehabt, die erst nach dem Einzug in die Wohnung aufgetreten seien, berichtete der Vormieter.

Zumutbar oder nicht?

Schon im Jänner 2015 verbot das Wiener Bezirksgericht in erster Instanz das Rauchen von Zigarren, falls der Nachbar sich gestört fühlt. Dieses Urteil sorgte damals für viel Aufregung. Doch das Verbot richtete sich nicht nach bestimmten Zeiten. Deswegen gab es ein Nachspiel: Das Landesgericht urteilte in zweiter Instanz auf eine Verbotszeit von 22 bis 6 Uhr früh. Das Paffen untertags (ein bis zwei Zigarren) werde dem Kläger zumutbar sein. Ein weiterer Haken, das Verbot gilt nur für das Rauchen bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder der Loggia.

OGH-Urteil heute

In Kürze entscheidet die oberste Instanz was einem Mieter zumutbar ist, und was eben nicht. Bleibt es bei dem Verbot, wäre es österreichweit einzigartig.