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Nächtlicher Hausabbruch am Gürtel: Firma wird angeze...

Heute Redaktion
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Bild: Leserreporterin Katharina V.

Der nächtliche Abriss eines Hauses am Wiener Gürtel letzte Woche wird ein behördliches Nachspiel haben. Leser-Reporterin Katharina V. wunderte sich zurecht, ob die Abbruch-Arbeiten um 3.30 Uhr in der Nacht erlaubt sind. Nun hat die Magistratsabteilung 36 "heute.at"-Informationen zufolge Anzeige erstattet.

Der nächtliche Abriss eines Hauses am Wiener Gürtel  letzte Woche wird ein behördliches Nachspiel haben. Leser-Reporterin Katharina V. wunderte sich zurecht, ob die Abbruch-Arbeiten um 3.30 Uhr in der Nacht erlaubt sind. Nun hat die Magistratsabteilung 36 "heute.at"-Informationen zufolge Anzeige erstattet.

Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr Früh herrscht Nachtruhe. Bauarbeiten, die Lärm verursachen sind in dieser Zeit grundsätzlich verboten. Gerade am Gürtel können Baufirmen jedoch Ausnahmegenehmigungen beantragen, um den Straßenverkehr während der Hautpverkehrszeiten nicht zu beeinträchtigen.

Im Falle des letzte Woche am Gürtel abgerissenen Hauses ist dies offensichtlich nicht passiert. Die Bauarbeiter arbeiteten in der Nacht, gegen 3.30 Uhr nahm unsere Leserreporterin das Foto auf. Nun wurde die Baufirma von der MA 36 angezeigt.

"Heute.at" hat dazu bei mehreren zuständigen Stellen nachgefragt: Seitens der MA 37 - Baupolizei brauchte die Baufirma keine Genehmigung, um das Haus generell abreißen zu dürfen. Diese braucht man nur in Schutzzonen und Bausperrgebieten. Da dies aber nicht "für den Bereich des Gürtels zwischen der Lerchenfelderstraße und der Josefstädterstraße zutrifft, war keine Abbruchbewilligung erforderlich", so die MA37.

Anzeige weil in der Nacht

Sehr wohl etwas dagegen hatte jedoch die MA 36. Diese ist zuständig für technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen. Da Nachtarbeiten laut §4 Abs. 1 des Gesetz zum Schutz gegen Baulärm verboten sind, hätte die Baufirma also eine Ausnahmegenehmigung bei der MA 36 beantragen müssen.

"Das ist hier allerdings nicht der Fall. Da keine Ausnahmegenehmigung bestand, wurde von der MA 36 Anzeige erstattet.", teilte man uns per Mail mit.