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Nachträgliche Mitteilung

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Nachträgliche Mitteilung
Karl-Heinz Grasser
Mimmo Carriero / PA / picturedesk.com

Wir haben am  17.12.2021 auf unserer unter www.heute.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift "Neue Anklage gegen Grasser – Millionen verschleiert?" berichtet, dass die WKStA einem Bericht zufolge erneut Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhoben hätte. Dem Vorwurf der Anklage zufolge habe Mag Karl-Heinz Grasser Millionenprovisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben und um 2,2 Mio Euro zu wenig Steuern bezahlt. 

Mag Karl-Heinz Grasser wurde von dieser Anklage mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 04.07.2022 freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig

red
Akt.