Samstagnacht kühlte sich ein Unbekannter mitten am Linzer Taubenmarkt ab, stieg völlig nackt in den Brunnen. Drohen ihm jetzt rechtliche Konsequenzen? Eher nicht!
Wie "Heute" herausfand, ist das Nacktbaden im Brunnen grundsätzlich erlaubt, das heißt: Strafrechtlich hat der "Nacktschwärmer" also nichts zu befürchten. Jedoch können Passanten, die sich gestört fühlen, Anzeige wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" erstatten – dann droht eine Geldstrafe.