Der Schweizer hat der 38-Jährigen ein Auto spendiert und wollte ihr 385.000 Euro überweisen – Betrug, sagt der Staatsanwalt. Das Gericht sieht das anders.
Der Vorwurf ist hart: Eine 38-jährige tunesisch-deutsche Prostituierte soll einen gesundheitlich angeschlagenen Schweizer Pensionisten "wie eine Weihnachtsgans" ausgenommen haben, so die Staatsanwaltschaft. Mit diesem Fall musste sich das Bezirksgericht Horgen im Kanton Zürich am Montag befassen, wie die Zürichsee-Zeitung schreibt.
Begonnen hat das Ganze mit einem Online-Inserat des Pensionisten: Er suche eine Putzfrau, die für ein Taschengeld auch nackt putze. Darauf meldete sich die 38-Jährige, die damals in einem Bordell im Zürcher Unterland tätig war. Bereits beim ersten Treffen zahlte ihr der ältere Mann ein Ticket nach Köln.
Prostituierte zog beim Rentner ein
Nach bereits zwei Tagen zog die deutsche Prostituierte bei ihm ein. Darauf schenkte er ihr ein Auto im Wert von rund 19.600 Euro – es folgten ein iPhone und ein Laptop. Eine Woche später wollte der Rentner der Frau umgerechnet rund 385.300 Euro für ein Haus überweisen. Als er einem Kollegen von diesem Vorhaben erzählte, meldete dieser sich bei der Polizei, worauf die 38-Jährige am Tag darauf festgenommen wurde.
Vor Gericht sagte die Deutsche, sie hätte den Senior nie zu etwas gezwungen. Ihr Verteidiger zieht den Vergleich zu sogenannten Sugar-Daddys, älteren Männern, die jüngeren Frauen viel Geld zahlen und im Gegenzug sexuelle Gefälligkeiten erhalten würden. Das Verhalten sei laut dem Verteidiger genauso wenig strafbar wie jenes seiner Mandantin.
Irrtum, aber nicht Betrug
Das sehen Staatsanwalt und der Pensionist anders: Der Geschädigte machte geltend, die Prostituierte hätte immer gefordert, wobei er in der Hoffnung auf eine Partnerschaft diesen Forderungen nachgegangen sei – sie hätte ihn schamlos ausgenützt.
Das Gericht sprach die Frau jedoch frei und begründete den Entscheid damit, dass er ihr nie etwas versprochen habe, sondern vielmehr in die Beziehung "investierte". Ein Irrtum vonseiten des Pensionisten, doch von Betrug könne nicht die Rede sein. (20 Minuten)