Politik

Namen eingebürgerter Promis bleiben "geheim"

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:04

Das Amtsgeheimnis ist immer noch nicht abgeschafft und treibt weiter die seltsamsten Blüten. So weigert sich ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner laut Ö1, die Namen von eingebürgerten Prominenten bekanntzugeben, obwohl für Promi-Einbürgerungen gerade neue Kriterien erlassen worden sind, die Transparenz um dieses Privileg bringen sollten.

Das Amtsgeheimnis ist immer noch nicht abgeschafft und treibt weiter die seltsamsten Blüten. So weigert sich ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner laut Ö1, die Namen von eingebürgerten Prominenten bekanntzugeben, obwohl für Promi-gerade neue Kriterien erlassen worden sind, die Transparenz um dieses Privileg bringen sollten.

Anfang Juni hat die Bundesregierung 59 Personen , unter ihnen 21 Sportler, einen griechisch orthodoxen Geistlichen, einen kolumbianischen Dirigenten und einen israelischen Physiker.

Amtsverschwiegenheit

Ihre Namen sind in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Mikl-Leitner nicht zu finden. Die FPÖ wollte die Namen der Eingebürgerten erfahren und die Gründe dafür - und ist abgeblitzt. In der Anfragebeantwortung heißt es lapidar: Aus Gründen des Datenschutzes und der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.

Datenschützer wundern sich

Was für den Datenschutzexperten Andreas Krisch völlig unverständlich ist: "Hier kann Datenschutz nicht die Begründung sein, aus dem einfachen Grund, weil es um legitimerweise veröffentlichte Daten geht, die dem Grundrecht auf Datenschutz nicht mehr unterliegen." Krisch bezieht sich speziell auf die eingebürgerten Sportler, die alle namentlich bekannt sind. Und die vor allem deshalb eingebürgert wurden, damit sie etwa bei den Olympischen Spielen 2016 für Österreich antreten können.

"Willkürliche Informationsweitergabe"

Offiziell wird dennoch das Amtsgeheimnis bemüht. Krisch dazu: "Da haben willkürliche Informationsweitergabe und Auskunftsverweigerung nach Gutsherrenart natürlich keinen Platz. Sondern es bedarf einer Interessensabwägung im Einzelfall. Das heißt, man muss sich in jedem der 59 Einbürgerungsfälle anschauen, überwiegt das Interesse auf Datenschutz der einzelnen Person oder das Informationsinteresse."

Besseres Informationsfreiheitsgesetz

Das wäre ein klarer Fall für ein taugliches Informationsfreiheitsgesetz, das auch einen Informationsbeauftragten vorsehen müsse, meint der Datenschützer: "Gerade bei solchen Einbürgerungen ist das eine Stelle, die sehr unbürokratisch und relativ rasch entscheiden kann, ob die Information zu gewähren ist oder nicht. Und wenn nach dieser Entscheidung immer noch unterschiedliche Meinungen herrschen, besteht noch die Möglichkeit für einen weiteren Rechtsweg."

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf müsste man nämlich sofort zum Verwaltungsgericht gehen und klagen, wenn die Behörde die Namen der eingebürgerten Promis nicht herausgeben will und sich auf den Datenschutz beruft. Was einer der Hauptkritikpunkte unter anderem des "Forums Informationsfreiheit" ist, das der Datenschutz-Experte Krisch unterstützt.

ÖVP zögert noch

Der Regierungsbeschluss über das Informationsfreiheitsgesetz lässt weiter auf sich warten. Die ÖVP sieht noch offene Fragen beim Datenschutz in Steuerangelegenheiten und kann keinen Termin für einen Beschluss im Ministerrat nennen. Aus Sicht der SPÖ stünde dem Beschluss nichts mehr im Weg. Noch schwieriger wird es im Parlament, weil eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Um die zu bekommen, werden wohl wieder Nachbesserungen erforderlich sein.

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