Wirtschaft

Namensstreit: Red Bull klagt Burger-Lokal

Heute Redaktion
Teilen
Red Bull
Red Bull
Bild: picturedesk.com/APA

Das österreichische Unternehmen Red Bull zog gegen zwei deutsche Jungunternehmen vor Gericht, weil sie ihr Lokal "Guter Bulle" genannt hatten.

"Kurz nach unserer Eröffnung Anfang des Jahres kam eine Klage von Red Bull, in der es darum ging, dass wir den Namen 'Guter Bulle' nicht nutzen dürfen, da dieser und 'Red Bull' zum Verwechseln ähnlich klinge. Fragt uns nicht, wie eine Verwechslung zwischen einem EnergyDrink und einem Burgerrestaurant zustande kommen sollte, vllt mit 'nem Liter Red Bull intus und noch mehr Fantasie", schreibt das deutsche Burger-Lokal, das fortan auf den Namen "Traumkuh" hört, auf seiner Facebook-Seite.

Red Bull zog wegen "Markenverletzung und unlauterem Wettbewerb" vor Gericht - und bekam Recht. Der Richter des Landgerichts Düsseldorf stimmte der rechtlichen Auffassung des heimischen Getränkeherstellers zu. Hätte der Burgerladen seinen Namen nicht geändert, wäre es laut "n-tv" zu einer Zahlung von 250.000 Euro verdonnert worden.

Auch Getränkeherstellung geplant

Grund für die Klage war, dass die deutschen Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch Getränke unter der Bezeichnung "Guter Bulle" herstellen wollten. Sie hatten beim Patentamt beantragt, die Bezeichnung "Guter Bulle" auch für die Getränkeherstellung schützen zu lassen. Für Red Bull ein Dorn im Auge.

"Die einstweilige Verfügung zugunsten von Red Bull wurde vom Landgericht Düsseldorf antragsgemäß bereits am 17. Januar 2017 erlassen", sagt Red Bull und gibt an, das plötzliche Medieninteresse an dem Fall nicht nachvollziehen zu können.

Für das Burger-Lokal sollen durch die Namensänderung Mehrkosten von rund 8.000 Euro entstanden sein.

(red)