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Nationalrat: Arbeitswut vor Weihnachts-Ruhe

Heute Redaktion
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Der Jahresausklang im Nationalrat verläuft auch heuer arbeitsreich. Nach dem Krampustag nützen die Abgeordneten auch den Nikolaustag, um noch einige Änderungen durchzubringen. "Heute.at" präsentiert die wichtigsten Entscheidungen vom Mittwoch und das Programm für Donnerstag.

Der Jahresausklang im Nationalrat verläuft auch heuer arbeitsreich. Nach dem Krampustag nützen die Abgeordneten auch den Nikolaustag, um noch einige Änderungen durchzubringen. "Heute.at" präsentiert die wichtigsten Entscheidungen vom Mittwoch und das Programm für Donnerstag.

Das Programm ist straff, die Plenartage lang. Im Eiltempo werden im Nationalrat einige Gesetzesnovellen durchgepeitscht. Am Mittwoch wurden etwa das Zentrale Personenstandregister, die Pflegefreistellung und die Verschärfung des Fußfesselgesetzes beschlossen.

Am Donnerstag stehen unter anderem die Themen Politikergehälter, Studiengebühren und die Aufhebung der Immunität der ÖVP-Abgeordneten Karin Hakl auf dem Programm. Alle Tagesordnungs-Punkte finden Sie auf der zweiten Seite.

ENTSCHEIDUNGEN VOM MITTWOCH:

Zentrales Personenstandsregister

Gewisse Behördenwege dürften sich künftig in Österreich ein wenig einfacher gestalten. Grund ist das zentrale Personenstandsregister, das wurde. In dem Register werden die wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Sterbefall, Verehelichung etc. zusammengefasst.

Fußfessel

Sexualstraftäter können künftig nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Das hat der Nationalrat mit den Stimmen der Koalition festgelegt. Demnach muss nunmehr die Hälfte der Buße hinter Gittern abgesessen werden, mindestens drei Monate. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Novelle um eine Anlassgesetzgebung - . Neben der Einschränkung der Fußfessel in der Novelle enthalten, ist eine Ermächtigung zum Einsatz von Video-Überwachungen in Justizvollzugsanstalten.

Familienrecht

Einen Schritt in Richtung moderneres Familienrecht setzte der Nationalrat mit dem Beschluss des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013. Neu geregelt wurde unter anderem die Obsorge: Sie kann künftig auch bei streitigen Trennungen der Eltern übertragen werden, nach einer sechsmonatigen "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung".

Außerdem können künftig - entsprechend einem VfGH-Erkenntnis - auch ledige Väter die gemeinsame oder alleinige Obsorge beantragen. Nicht verheiratete Eltern können künftig gemeinsames Sorgerecht am Standesamt vereinbaren. Das "Kindeswohl" wird im Gesetz definiert und in den Mittelpunkt der Entscheidungen gerückt. Erneuert wurde auch das Namensrecht: Kinder und ganze Familien können künftig - was bisher nur einem Elternteil erlaubt war - Doppelnamen führen.

Finanzpaket

Österreich bekommt als letzter EU-Staat eine "Bilanzpolizei" - und als Folge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Bundesfinanzgericht. Dies ist in einem Paket von Finanzgesetzen enthalten, die Mittwochabend im Nationalrat beschlossen wurden.

Die "Bilanzpolizei" wird in Umsetzung einer EU-Richtlinie eingeführt. Als oberste Prüfbehörde fungiert die Finanzmarktaufsicht (FMA), die dabei aber extern durch private Prüfstellen unterstützt werden soll. Die FMA wird demnach künftig Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Informationen börsenotierter Firmen auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Einhaltung der Rechnungslegungsstandards überprüfen. Ebenfalls im Finanzpaket enthalt ist eine neue Verbriefungsgarantie für Banken. Sie soll ermöglichen, Exportgeschäfte mit Pfandbriefen zu finanzieren.

Abschaffung der befristeten Invaliditätspension

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension beschlossen. Invaliditätspension wird es künftig nur noch für Menschen geben, die nicht mehr in den Arbeitsplatz integriert werden können. Die befristete I-Pension wird - für Versicherte, die am 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre sind - abgeschafft. Stattdessen werden Rehabilitations- oder Umschulungsmaßnahmen eingeleitet. Während dieser Zeit wird eine entsprechende finanzielle Leistung gewährt.

Grundversorgung für Asylwerber

Mit der - von SPÖ, ÖVP und Grünen - beschlossenen Änderung der Grundversorgungsvereinbarung wird der Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung in Massenquartieren von 17 auf 19 Euro pro Tag angehoben. Bei individueller Unterbringung stehen Erwachsenen künftig maximal 200 Euro pro Monat für Verpflegung (+ 20) und 120 Euro für Miete (+ 10) zur Verfügung, für Minderjährige gibt es 90 (statt 80) Euro, der Mietsatz für Familien ab zwei Personen steigt von 220 auf 230 Euro.

Beweislastumkehr

Die Streichung der Beweislastumkehr aus der Kartellrechtsnovelle war im Nationalrat Anlass für einen wilden Schlagabtausch, vor allem zwischen SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und BZÖ-Abg. Peter Westenthaler. Die Novelle wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und des Stronach-Klubs beschlossen. Im ursprünglichen Entwurf von Justiz- und Wirtschaftsministerium zum Kartell- und Wettbewerbsrecht war vorgesehen, dass marktbeherrschende Energieunternehmen höhere Preise begründen müssen - also die Beweislast bei ihnen und nicht bei den Behörden liegt. Dies wurde im Justizausschuss gestrichen.

Grundbuchsgebühr

Den Nationalrat passiert hat - mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen - auch die neue Grundbuchsgebühr. Jetzt gibt es weiterhin eine Ausnahme für alle Immobilien-Übertragungen in der Familie (entgeltlich und unentgeltlich, privat, von Unternehmen oder in der Landwirtschaft) sowie für Immobilien-Übertragungen zur Restrukturierung von Unternehmen. Sie werden weiterhin Gebühren (1,1 Prozent) auf Basis des (dreifachen) Einheitswertes bezahlen. Für alle anderen Transaktionen wird künftig der Verkehrswert die Basis sein, erläuterte Justizministerin Karl.

Unisex-Versicherungsprämien

Frauen und Männer werden künftig die selben Versicherungsprämien zahlen. Der Nationalrat hat einstimmig die Einführung von Unisex-Tarifen beschlossen. Ferner wurde ein Diskriminierungsverbot für Behinderte festgeschrieben. Bei Verstößen sind erweiterte Verbandsklagen möglich. Bisher konnten Versicherungen unterschiedliche Prämien für die Geschlechter festlegen. So hatten Frauen etwa bei Unfallversicherungen wegen des weniger risikoreichen Fahrstils meist weniger zu bezahlen, Männer dafür bei Rentenversicherungen, weil sie kürzer leben.

Sprengmittelgesetz: Platzverbot zulässig

Ebenfalls einstimmig novelliert wurde das Sprengmittelgesetz. Damit ist künftig grundsätzlich das Verteidigungsministerium für die Sicherung und Vernichtung von Kriegsmaterial zuständig. Festgeschrieben wurde u.a., dass die zuständige Behörde - etwa mittels Megafon oder durch Anzeige in Medien - ein Platzverbot verhängen kann, solange eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen ist.

Hitzefrei für Bauarbeiter

Außerdem gibt es Verbesserungen für Bauarbeiter: Künftig fallen nicht nur Regen, Schnee und Frost unter den Begriff "Schlechtwetter", sondern auch Hitze. Damit bekommen Bauarbeiter auch bei Hitze frei und den Verdienstentgang zu 60 Prozent abgegolten.

Strengere Strafen beim Verkauf von NS-Ware

Der Verkauf von NS-Abzeichen oder -Devotionalien auf Flohmärkten oder in Antiquariaten wird künftig deutlich strenger bestraft. Mit einer einstimmig vom Nationalrat beschlossenen Änderung des Abzeichengesetzes wurde die Höchststrafe von rund 727 auf 4.000 Euro angehoben. Initiiert wurde dieses Gesetzesänderung von den Grünen. Der Strafrahmen war seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1960 nicht mehr geändert worden.

Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung für Arbeitnehmer wird ab kommenden Jahr ausgeweitet. Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche "Pflegeurlaub" zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch "neue" Partner in sogenannten "Patchwork"-Familien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen - also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft sind Voraussetzung für den Rechtsanspruch.

Das Programm für Donnerstag finden Sie auf der zweiten Seite. Bitte blättern Sie um!PROGRAMM FÜR DONNERSTAG, 6.12.:

1. FRAGESTUNDE

Gast der Fragestunde ist Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S).

2. BIFIE

Das BIFIE, also das Bundesinstitut für Bildungsforschung, bekommt ein neues Regulativ. Neben der Festlegung des neuen Budgets von 13 Mio. Euro pro Jahr legt die Novelle fest, dass das Direktorium dem Aufsichtsrat in seinem Dreijahresplan neben einem Arbeits- und Finanzplan nun auch einen Personalplan vorlegen muss. Im Quartalsbericht an den Aufsichtsrat muss das Direktorium nicht nur die Lage des BIFIE im Vergleich zum Dreijahresplan, sondern auch zum Jahresplan erläutern.

Der Aufsichtsrat muss künftig außerdem mindestens vier Mal pro Jahr tagen, bisher gab es keine Vorgabe zur Zahl der Sitzungen. Zudem müssen künftig alle Verträge, deren Gesamtentgelt 60.000 Euro (brutto) pro Kalenderjahr übersteigt, vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Bisher galt dies nur in Fällen, wo die Kosten mehr als zehn Prozent der Basisabgeltung betrugen - zuletzt 1,3 Mio. Euro.

3. BERUFSSCHULE

Eine weitere Schulnovelle sieht vor, dass bis zum Schuljahr 2014/15 Berufsschullehrer auch an Bundesschulen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur neunten Schulstufe unterrichten können.

4. LAWINEN

Die FPÖ fordert, dass in Schulen das Thema Lawinengefahr etwa durch Filmvorführungen entsprechend gelehrt wird. Ferner verlangen die Freiheitlichen sicherzustellen, dass die beiden Hauptschul-Pflichtgegenstände "Technisches Werken" und "Textiles Werken" auch im Lehrplan der Neuen Mittelschule aufscheinen.

5. AUSSENPOLITISCHER BERICHT

Der Außen- und europapolitische Bericht für das Jahr 2011 würdigt die Leistungen des Außenamts. So wird etwa festgehalten, dass alle ausreisewilligen Österreicher die Krisengebiete im arabischen Raum bzw. rund um das japanische AKW Fukushima verlassen konnten. Kein einziger Österreicher sei bei diesen Krisen zu Schaden gekommen.

Auf EU-Ebene als österreichischer Vermittlungserfolg hervorgehoben wird der Abschluss der Beitrittsverhandlungen Kroatiens sowie das Erreichen des Kandidatenstatus für Serbien. Als permanente internationale Plattform für den Dialog zwischen den Weltreligionen gewürdigt wird das jüngst eröffnete König Abdullah Zentrum für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog in Wien.

6. BUNKERÖL

Verabschiedet wird ein internationales Übereinkommen hinsichtlich der Haftung für Verschmutzungsschäden, die durch das Ausfließen von Bunkeröl aus Seeschiffen verursacht werden.

7. ESTERHAZY

Die Büchersammlung Esterhazy kehrt nach Österreich zurück. Das entsprechende Abkommen mit Russland wird vom Nationalrat abgesegnet. Zu Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Bestände aus österreichischem Territorium von der sowjetischen Armee ins Gebiet des heutigen Russland verbracht worden. Nun hat sich Russland verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten die rund 70.000 Bände umfassende Bibliothek an Österreich zurückzugeben. Die Bestände reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück und umfassen unter anderem wertvolle Schriften Martin Luthers.

8. VERWALTUNGSGERICHT

Der Nationalrat macht den Weg für das neue Bundesverwaltungsgericht frei. Dieser wird unter anderem die Aufgaben des Asylgerichtshofs und der Disziplinaroberkommission des Bundeskanzleramts übernehmen. Sein Sitz wird in Wien sein, darüber hinaus wird es Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz geben.

9. ENTSCHÄDIGUNGSFONDS

Mit einer Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes und des Nationalfondsgesetzes werden Ausführungsbestimmungen zur Auflösung des Entschädigungsfonds verankert und eine fünfjährige Verjährungsfrist festgelegt. Der Fonds war im Jahr 2001 auf Basis des Washingtoner Abkommens eingerichtet und mit 210 Millionen US-Dollar dotiert worden, zudem ist er mit der Naturalrestitution von im Bundesbesitz befindlichen Liegenschaften betraut.

Die endgültige Auflösung des Fonds ist laut Gesetzesantrag für 2018 vorgesehen. Bis dahin wird laut Gesetzesantrag noch ein Bundeszuschuss von 9,88 Mio. Euro für die Jahre 2014 bis 2018 benötigt. Das restliche Fondsvermögen soll dem Nationalfonds übertragen werden und jedenfalls Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen.

10. POLITIKERGEHÄLTER

Die Gagen der Politiker steigen im kommenden Jahr um 1,8 Prozent. Es ist die erste Anpassung nach drei Nulllohnrunden. Eigentlich wäre den Politikern sogar ein Plus von 2,8 Prozent zugestanden, durch die Gesetzesänderung wird die Erhöhung aber mit jener für die Pensionisten synchronisiert. Umfasst von der Erhöhung der Politikerbezüge sind unter anderem die Abgeordneten der beiden Parlamentskammern, der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, der Rechnungshofpräsident und die Volksanwälte.

11. DIENSTRECHTSNOVELLE

Beamte, die wegen Sexual- und Folterdelikten sowie Quälens und Vernachlässigens Schutzwürdiger rechtskräftig verurteilt sind, verlieren künftig unabhängig vom Strafmaß automatisch ihr Amt. Die meist langwierigen Disziplinarverfahren bei Strafen unter zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt entfallen damit. Bei rechtswirksamer Anklage wegen eines dieser Strafdelikte kommt es zudem künftig zwingend zu einer Suspendierung. Der bisherige Ermessensspielraum der Dienstbehörde entfällt.

Änderungen sieht die Novelle auch beim "Papamonat" für öffentlich Bedienstete im Bundesdienst vor. Unter anderem entfällt die Antragsfrist von zwei Monaten vor der Geburt, außerdem gibt es künftig einen unbedingten Rechtsanspruch.

12. ANONYME BEWERBUNGEN

Ein Grüner Antrag verlangt die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens für schriftliche Bewerbungen im öffentlichen Dienst - das heißt ohne Angabe von Alter, Geschlecht, Namen, Familienstand etc.

Das BZÖ beantragt eine deutliche Kostenreduktion der HPV-Impfung sowie ein Schulprojekt, das die Vorbereitung für den Einstieg ins Berufsleben thematisiert und besonders das Verhalten bei Vorstellungsgesprächen sowie Tipps für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen berücksichtigt.

13. STUDIENGEBÜHREN

Die Studiengebühren werden wieder eingeführt. Demnach müssen wie bereits zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten. Langzeitstudenten zahlen ab dem Sommersemester 2013 pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger hingegen 726,72 Euro. Daneben gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen. Durch eine rückwirkende Gesetzesänderung nachträglich legalisiert wird die schon im laufenden Semester vorgenommene autonome Einhebung dieser Gebühren durch acht Unis.

Ausgebaut wird durch die Neuregelung auch die Studienförderung: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten rund 20.000 Studienbeihilfe-Bezieher höhere Stipendien. Konkret steigt ihre Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr.

14. TIERVERSUCHE

Tierversuche werden künftig nach ihrer Belastung für das Tier in vier Schweregrade eingeteilt und müssen vor einer Genehmigung einer Bewertung unterzogen und eingestuft werden. Die Schweregrade werden in der Tierversuchsstatistik erfasst. In Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt oder Versuchstiere gezüchtet werden, muss ein Tierschutzgremium etabliert werden.

Derzeit sind vom Tierversuchsgesetz nur Wirbeltiere erfasst, künftig wird der Geltungsbereich auch auf spezifische wirbellose Arten ausgeweitet. Verboten sind Tierversuche, die lang andauernde Schmerzen verursachen, welche nicht gelindert werden können, Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall und nach einer Prüfung.

15. ZAHNAMBULATORIEN

Zahnambulatorien der Sozialversicherung dürfen künftig wie niedergelassene Zahnärzte auch festsitzenden Zahnersatz sowie Zahnregulierungen anbieten, was die Kosten für die Patienten nach unten treiben dürfte.

Weiters im Sozialversicherungsrechtsänderungsgesetz findet sich das Krankengeld für Selbstständige. Dieses gilt bei Unternehmen bis zu 25 Beschäftigten. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung beträgt rund 27 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich in Form einer Zusatzversicherung bereits ab dem vierten Tag für den Krankheitsfall abzusichern. Die tägliche Unterstützung beträgt dabei ebenfalls rund 27 Euro pro Tag.

Ebenfalls beschlossen wird, dass die Unfallversicherungsschutz für Wegunfälle, die sich auf dem Kindergarten- oder Schulweg ereignen, auf Personen ausgeweitet wird, denen keine „gesetzlichen“, sondern nur „schlichte“ Aufsichtspflichten obliegen, z. Bsp. die Nachbarin, die das Kind gefälligkeitshalber mit in den Kindergarten nimmt.

Entfallen wird künftig die E-Card-Gebühr für Angehörige. Dafür wird das Service-Entgelt, das derzeit zehn Euro beträgt, nunmehr jährlich valorisiert.

16. INTERNET-MEDIKAMENTE

Internet-Bestellungen aus dem Ausland dürfen nur über Apotheken und lediglich für rezeptfreie Medikamente erfolgen. Die Bestellmenge wird auf den persönlichen Bedarf beschränkt. Anträge auf Zulassungen von Arzneispezialitäten müssen künftig mit einer Bestätigung des Herstellers über ein durchgeführtes Audit hinsichtlich der Einhaltung von qualitätssichernden Richtlinien versehen sein.

Waren bisher für Arzneimittelfälschungen lediglich Verwaltungsstrafen vorgesehen, soll nunmehr die Fälschung und das Verbreiten von Medikamenten, Handelspackungen, Gebrauchsinformationen und Ähnlichem vor Gericht unter Strafe gestellt werden. Ärzte und Apotheker drohen bei vorsätzlicher Medikamentenfälschung bis zu fünf Jahren Haftstrafe. Bei anderen Personen beträgt der Strafrahmen drei Jahre. Eine Haftstrafe im Höchstausmaß von 15 Jahren ist angedacht, wenn die Straftat den Tod eines Menschen zur Folge hat.

17. TIERMATERIALIEN

Die Vorschriften über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte wurden auf EU-Ebene überarbeitet und aus Gründen der Rechtssicherheit in konsolidierter Form neu veröffentlicht und damit gleichzeitig die bisher geltenden Bestimmungen ersetzt. Geregelt werden unter anderem Aufzeichnungspflichten, behördliche Kontrollen, Zulassungen und Betriebsniederlegungen.

18. Zweite Lesung - FINANZRAHMEN

In Zweiter Lesung debattiert werden die Rahmenbedingungen, unter denen das Nationalratspräsidium die Unterlagen für das Bundesfinanzrahmengesetz erstellt bzw. die Wirkungsziele für den Bereich des Nationalrats festlegt.

19. AUSLIEFERUNG HAKL

Der Nationalrat entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wien über die Aufhebung der Immunität der ÖVP-Abgeordneten Karin Hakl. Grund sind Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der verdeckten Wahlkampffinanzierung durch die Telekom Austria. Diese hatte im Jahr 2008 20.000 Euro für den Nationalratswahlkampf der ÖVP im Wahlkreis Innsbruck bezahlt. Hakl war dort lokale Spitzenkandidatin. Abgewickelt wurde der Wahlkampf von der Werbeagentur des nunmehrigen Tiroler VP-Geschäftsführers Martin Malaun, bezahlt zumindest teilweise von Partei, ÖVP-Wirtschaftsbund und Telekom. Eine Auslieferung Hakls durch den Nationalrat ist wahrscheinlich.