Ein 40-jähriger gebürtiger Oberösterreicher war erst mit Ende 20 erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, erhielt damals für ein minderschweres Delikt eine Geldstrafe. Doch im Jahre 2016 und 2018 folgten Verurteilungen wegen Drohungen gegen Gericht und Sachwalter. Zuletzt fasste er 15 Monate unbedingte Haft aus und wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Noch während er um seine bedingte Entlassung ansuchte, kam es in der Justizanstalt Stein erneut zu Eskapaden. Der 40-Jährige hatte im November 2020 seinen Tabak nicht bekommen, drohte seinen Haftraum zu zerstören und zu zerlegen. Einem Beamten warf er folgende "Nettigkeit" an den Kopf: "Jetzt hast du es bestätigt, du bist das größte A******** und ein verf****** H****kind. Du bist eine richtige Nazisau und ein unfähiger Beamter, dem es gefällt, wenn er die Leute schikanieren kann."
Nur zwei Tage später der nächste Konflikt ob einer Güterknappheit - diesmal ging es ums Wasser: "Du Arschloch, drah sofort das Wasser auf, du W**** du kapierst net, du H****kind - Wasser ist a Grundrecht und i zag di on bei der GD (Anm.: Generaldirektion der Justiz). Und im Herbst 2021 soll er bei der Verlegung in eine Sicherheitszelle getobt haben, sich mit Händen und Füßen gewehrt haben. Ein Beamter erlitt dabei laut Anklage einen Mittelhandknochenbruch.
Wegen versuchter Nötigung, versuchten Widerstandes und Körperverletzung musste der Stein-Insasse am Montag in Krems erneut auf die Anklagebank. Der Angeklagte sah sich selbst als misshandeltes, beschimpftes und schikaniertes Opfer: "Ich kriag ane übern Schädl und werde verletzt und sitze jetzt hier. Die dürfen mich Sauschädel und Lulu schimpfen, aber wenn ich was sage, ist es eine Beleidigung."
Denn Post vom Rechtsanwalt werde ihm nie gleich ausgehändigt, Beschwerden und Anträge würden zurückgehalten werden und er sehe seine Menschenrechte verletzt. Der Angeklagte meinte, er habe nie eine Zelle zerlegt, räumte nur verbale "Ausrutscher im Eifer des Gefechtes" ein. Zur Verletzung des Justizwachebeamten meinte der 40-Jährige: "Das ist doch eine typische Boxerverletzung. Das ist passiert, als er mir auf den Schädel gehauen hat."
Der Verteidiger wollte ein medizinisches Gutachten zur Verletzung des Beamten einholen lassen. Aber die Richterin entschied: zwei Jahre Haft wegen wegen versuchter Nötigung, versuchten Widerstandes und Körperverletzung. Aber Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung. Der Angeklagte meldete sofort sämtliche Rechtsmittel an - somit nicht rechtskräftig.