Salzburg

Nazi-Bilder in WhatsApp-Gruppe: 15 Monate Haft

Wegen Wiederbetätigung musste sich ein 37-Jähriger am Landesgericht Salzburg verantworten. Das Urteil ist eine Bewährungsstrafe.

Leo Stempfl
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Die Verhandlung fand am Landesgericht Salzburg statt.
Die Verhandlung fand am Landesgericht Salzburg statt.
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Wenn es um Widerbetätigung geht, versteht die österreichische Justiz zurecht keinen Spaß. So auch im aktuellsten Prozess, der den Fall eines Tennengauers mittleren Alters behandelt. Ein gutes halbes Jahr soll er in einer WhatsApp-Gruppe gewesen sein, in der fremdenfeindliche, antisemitische und nazistische Texte, Bilder und Videos verbreitet wurden.

Zu den Inhalten zählten unzählige Bilder mit Hakenkreuzen und Sprüchen wie "Deutscher Schnee fällt nicht, er besetzt das Gebiet". Nach Austreten aus der Gruppe gingen die Vorwürfe allerdings weiter. Bei einem Freund bestellte der Angeklagte Drogen, wobei die Gegenleistung in NS-Gegenständen wie SS-Orden oder Hakenkreuzbinden bestand. Zum Umgangston in Chat-Nachrichten zählten neben der Grußformel "Heil Hitler" auch Sätze wie "Hast du Zeit, du Nazi, oder machst du gerade Judenvergasung?" und "Der Führer hat immer Zeit für seine Juden".

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    "Rechts bin ich sowieso nicht."

    Als Erklärung nennt der Beschuldigte seine Drogensucht. "Ich war süchtig. Da macht man Sachen, die nicht normal sind. Das ist blöd gewesen. Nüchtern sagt so etwas keiner. Ich habe leider zu wenig nachgedacht." Nichtsdestotrotz gestand der Angeklagte die Taten, die Vorwürfe beruhen weiters auf der Auswertung von zwei Mobiltelefonen, einer Hausdurchsuchung sowie der Telefonüberwachung eines Freundes.

    Die Richterin wendete ein, dass der Salzburger im Zeitraum berufstätig war und mit dem Auto gefahren ist. So beeinträchtigt hätte sein Zustand also wohl kaum sein können. Dieser antwortete, in der Gruppe seien halt alle "deppert" gewesen. Sein Verteidiger fügte hinzu, dass es sich um kollektives "Imponiergehabe" gehandelt habe.

    Das Schwurgericht sprach den 37-Jährigen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz schuldig. Aufgrund diverser Vorstrafen wegen Drogendelikten beträgt die Strafe 15 Monate auf Bewährung sowie 1.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, doch der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel.