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Nazi-Raubkunst: Gurlitt meldet sich im Netz zu Wort

Heute Redaktion
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Die Anwälte des Münchner Kunstsammlers gehen in die Offensive. Sie haben eine Internetseite eingerichtet und fordern seine Bilder zurück. "Ich habe nur mit meinen Bildern leben wollen, in Frieden und in Ruhe", schreibt Cornelius Gurlitt auf seiner Homepage. Hier beziehen er und seine Anwälte Stellung zu seiner umstrittenen Kunstsammlung.

Die Anwälte des Münchner Kunstsammlers gehen in die Offensive. Sie haben eine Internetseite eingerichtet und fordern seine Bilder zurück. "Ich habe nur mit meinen Bildern leben wollen, in Frieden und in Ruhe", schreibt Cornelius Gurlitt auf seiner Homepage. Hier beziehen er und seine Anwälte Stellung zu seiner umstrittenen Kunstsammlung.

Sie beklagen die ungerechte Behandlung ihres Mandanten: Cornelius Gurlitt sei der rechtmäßige Besitzer fast aller Bilder, betonen sie und fordern die Sammlung zurück. Ihr Mandant sei bereit, "nach rechtmäßiger Rückgabe der gesamten Sammlung durch die Behörden" mögliche Verdachtsmomente zu prüfen.

Nur Schwabinger Bilder betroffen

Nur bei drei Prozent der 1.280 Werke aus dem spektakulären Schwabinger Kunstfund gebe es derzeit den Verdacht, es könne sich um Nazi-Raubkunst handeln, so Gurlitts Anwalt Hannes Hartung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Taskforce geht dagegen von knapp 600 Bildern aus, die in der NS-Enteignungsmaschinerie den Besitzer gewechselt haben sollen. Bei den habe sich nach einem Abgleich mit Suchmeldungen in Verlustregistern kein Verdacht ergeben.

Bisher nur 6 Anspruchsteller

Mit sechs Anspruchstellern gebe es Verhandlungen, so Gurlitts der Rechtsvertreter. Es gehe derzeit vor allem um das Bild "Femme assise" von Henri Matisse, Max Liebermanns "Zwei Reiter am Strand" und die Sammlung Dr. Glaser aus Dresden.

Gurlitt will Infos versachlichen

Seit der ist, wird viel über Cornelius Gurlitt und seine Sammlung diskutiert. "Manches von dem, was über meine Sammlung und mich berichtet wurde, stimmt nicht oder stimmt so nicht. Deshalb wollen meine Anwälte, mein Betreuer und ich einige Informationen bereitstellen, um die Diskussion um meine Sammlung und um meine Person zu versachlichen", heißt es in Gurlitts Statement auf seiner Homepage.

Anwalt ortet Ungleichbehandlung

Das Vorgehen gegen seinen Mandanten sei vor allem im Vergleich mit anderen Sammlungen nicht in Ordnung, kritisiert Gurlitts Anwalt Hannes Hartung weiter. "In Deutschland gibt es viele öffentliche und private Sammlungen, in welchen der Anteil an potenzieller Raubkunst viel höher ist als in der Sammlung Gurlitt - für diese Sammlungen und die dort verantwortlichen Museumsdirektoren gibt es jedoch augenscheinlich keine Sanktionen."

Angeblich gibt es im bayerischen Justizministerium Zweifel am Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den Kunsthändlersohn. Das Ministerium sieht die Staatsanwaltschaft anscheinend auf sehr dünnem Eis und fragt sich, ob sie Gurlitt überhaupt strafbares Verhalten vorwerfen kann.