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Nehammer erklärt, wie es zu den Abschiebungen kam

Nachdem die Abschiebungen von drei Schülerinnen für Aufregung gesorgt haben, schilderte Innenminister Karl Nehammer die Entscheidung der Gerichte.

Heute Redaktion
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Karl Nehammer
Karl Nehammer
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Die Abschiebungen rund um drei Schülerinnen sorgten für viel Kritik. In der Nacht auf Donnerstag wurden zwei Familien nach Georgien bzw. Armenien abgeschoben. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen kritisierte das Vorgehen.

Am Donnerstagabend gingen über 1.000 Wiener aus Protest auf die Straße. Der Fall von Tina in Wien ließ die Wogen besonders hochgehen. Obwohl die 12-Jährige – wie auch ihre kleine Schwester – in Österreich geboren ist, wurden sie Donnerstagfrüh nach Georgien abgeschoben.

Krach in der Koalition

Die Thematik sorgt auch für Streitereien in der Koalition. Für die Grünen ist das Kapitel nicht abgeschlossen, sie kritisierten erneut den Koalitionspartner scharf. Die ÖVP bleibt auf ihrer Linie.

"Asylrecht missbraucht"

Karl Nehammer schilderte am Freitag bei einer Pressekonferenz nochmals die Umstände und erklärte, warum in dem Fall aus Wien so gehandelt werden musste. "In dem Fall Asylrecht wurde zumindest von einem Teil der Eltern missbraucht", betont der Innenminister. "Für die betreffende Mutter und ihr Kind gab es keine Bleibewahrscheinlichkeit und keinen Bleibegrund, weil das Asylverfahren negativ ausfiel."

Für zwei Jahre zurück nach Georgien gereist

Die Familie reiste in der Zwischenzeit sogar nach Georgien aus und hielt sich zwei Jahre dort auf. Danach kam es erneut zu einer Einreise und erneuten Asylanträgen, die wieder negativ ausfielen. "Die betreffende Familie lebte seit vier Jahren illegal in Österreich", so Nehammer. Letztendlich musste die Abschiebung laut seinen Aussagen durchgeführt werden.

In dem Fall wurde das Verfahren von der höchsten, dem Bundesverfassungsgerichtshof geprüft. Weiters führte Nehammer aus, dass die Prüfung des humanitären Bleiberechts schon in der ersten Instanz und in der zweiten Instanz geprüft wird und sie war jedes Mal negativ. Das Höchstgericht hat Entscheidungen bestätigt.

"Österreich hat eine hohe rechtsstaatliche Kultur und entscheidet auch menschenrechtskonform, aber die Entscheide waren immer negativ. Und erst am Schluss kommt das BMI beim Vollzug ins Spiel."

"Als Innenminister werde ich eine Entscheidung des Höchstgerichts nicht overrulen"

Es gebe den Vorwurf, der Innenminister hätte Abschiebung verhindern können. "Als Innenminister darf ich und werde ich eine Entscheidung eines Höchstgerichtes nicht overrulen", betonte Nehammer. Laut dem zugeschalteten Europarechtler Walter Obwexer wäre ihm das rechtlich auch gar nicht möglich gewesen. "Es wurde gewissenhaft geprüft, es wird keinem Richter leicht gefallen sein, aber wenn die Entscheidung getroffen ist, ist diese umzusetzen."

Die Abschiebung selbst sei konfliktfrei verlaufen. Am dem Abend waren viele Polizisten im Einsatz, weil in den sozialen Medien dazu aufgerufen wurde, die Abschiebung zu verhindern. "Die eingesetzten Kräfte beurteilen die Lage und fordern je nach Eskalationslage zusätzliche Kräfte an. Es kam zu einer Blockade und der versuchten Verhinderung, aber diese wurde aufgelöst. Für die eingesetzten Beamten war es ein schwieriger Einsatz, aber er wurde möglichst professionell durchgeführt", betonte der ÖVP-Minister.

"Es wird in Medien suggeriert es hätte Alternativen gegeben, aber für uns war klar, wenn ein Höchstgericht entscheidet, dass danach dementsprechend auch gehandelt wird." Auch wenn er mehrfach auf die Tragik des Falls hinwies, machte der Minister schon klar, dass bereits sehr lange klar gewesen sei, dass die Familie in Österreich kein Asyl erhält. Entsprechende Bescheide habe es schon 2009 gegeben, dass es keinen Bleibegrund gebe.

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