Politik

Wer nachts im Park mit Bier feiert, wird nun angezeigt

Innenminister Karl Nehammer (VP) reagiert auf die neuen Corona-Regeln knallhart. "Jeder, der nachts mit einem Bier angetroffen wird, wird angezeigt."

Heute Redaktion
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Karl Nehammer
Karl Nehammer
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Polizeiminister Karl Nehammer (VP) ging bei einer Pressekonferenz Samstagnachmittag im Wiener Bundeskanzleramt detailliert auf die Ausgangsbeschränkungen ein, die vorerst bis zum 12. November gelten sollen. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:

► Berufliche Zwecke
► Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
► Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
► Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
► Körperliche und psychische Erholung.

Innenminister Karl Nehammer: "Wer nachts mit Freunden und einem Bier im Park erwischt wird, wird angezeigt."

Bis zu 1.450 € Strafe

Er habe den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit angewiesen, bei Verstößen gegen diese Verordnung nun rigoros abstrafen, betonte Nehammer. Vor allem am Beginn des zweiten Lockdowns solle die Polizei massive Präsenz auf den Straßen zeigen, so der Innenminister. "Wer nachts mit Freunden und einem Bier im Park erwischt wird, wird angezeigt." Selbiges gelte auch Wirte die nach der Sperrstunde noch offen halten – und deren Gästen. Wer die nächtliche Ausgangssperre bricht, muss mit Strafen von bis zu 1.450 Euro rechnen.

Strafen auch in eigener Wohnung

Obwohl die Regierung nicht in den privaten Bereich eingreifen wollte, sind Garagen-, Garten,- und Scheunenparties ab sofort verboten. Wer also im Garten mit Freunden feiert, kann von einem Polizist auf Streife ebenso abgestraft werden. Die Polizei werde auch bei Feiern in privaten Wohnungen einschreiten.

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