Österreich

Nein, so darf man eine Couch nicht transportieren

Heute Redaktion
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Der Lenker transportierte eine Couch, die viel zu weit aus dem Fahrzeug ragte.
Der Lenker transportierte eine Couch, die viel zu weit aus dem Fahrzeug ragte.
Bild: LPD Wien

Am Montag wurde dieses kuriose Gespann von der Wiener Polizei gestoppt. Die Hälfte des eingeladenen Möbelstücks ragte hinten aus dem Fahrzeug hinaus!

So etwas sieht man selbst als Polizist nicht oft. Am Montag stoppten Beamte auf der Waidhausenstraße in Wien-Penzing einen ihnen entgegenkommenden Pkw, dessen Kofferraum-Deckel sperrangelweit geöffnet war.

Für den Lenker hieß es daraufhin "Führerschein und Zulassungspapiere, bitte!". Nicht aber die ihnen gereichten Dokumente versetzten die Polizisten in Staunen, sondern der Grund für die offene Heckklappe.

Der Lenker hatte eine ganze Couch in den dafür viel zu kleinen Kofferraum seines schwarzen Opel Insignias gestopft. Das Möbelstück ragte viel zu weit aus dem Fahrzeug und war lediglich mit einem Zurrgurt befestigt worden.

Da laut Landespolizeidirektion Wien die Verkehrssicherheit aufgrund dieser Ladungssicherung nicht gegeben war, wurde dem Fahrzeuglenker die Weiterfahrt untersagt.

Dieser ließ sich davon aber nicht von seinem Möbeltransport abhalten. Kurzerhand nahm er die Couch auf den Buckel und trug sie zu Fuß nach Hause. Leider ist die Sache damit nicht erledigt, dem Wiener wird bald eine Anzeige ins Haus flattern.

Gesetzliche Bestimmung zur richtigen Ladungssicherung

§ 61 Abs. 1 StVO: Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird.

§ 61 Abs. 2 StVO: Das hintere Ende der Ladung ist, wenn sie das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen