Politik

Neonazi-Homepage geht nun auf Polizisten los

Heute Redaktion
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Die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" hat es nun nicht nur auf Personen abgesehen, die die Seitenverantwortlichen anzeigten, sondern geht nun auch auf Polizisten los. Zwei Polizisten, die Anzeigen gegen Verteidiger von Holocaustleugner Gerd Honsik entgegennahmen, werden von der Seite namentlich genannt.

Die anzeigten, sondern geht nun auch auf Polizisten los. Zwei Polizisten, die Anzeigen gegen Verteidiger von Holocaustleugner Gerd Honsik entgegennahmen, werden von der Seite namentlich genannt.

Unter dem Titel "Wie die politische Polizei arbeitet" wurden zwei in Graz aufgenommene Anzeigen aus dem Jahr 2008 online gestellt. Konkret ging es darum, dass Sticker mit dem Ruf nach einem Freispruch für Honsik polizeilich angezeigt wurden. Honsik wurde später wegen verschiedener Delikte verurteilt und 2011 wegen seines hohen Alters aus der Haft entlassen. Die Neonazi-Homepage hat nun die Polizisten im Visier, die die damaligen Anzeigen entgegennahmen - die Anzeiger wurden auf der Seite geschwärzt, namentlich genannt werden aber die beiden Polizeibeamten.

Ein Sprecher der Landespolizeidirektion Steiermark erklärte in den "Salzburger Nachrichten", dass die Polizisten könnten. Die Angelegenheit sei an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet worden. Erst kürzlich wurden auf der Homepage Namen, Telefonnummer und Adressen von zwei Personen veröffentlicht, die die Seite bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten.

Justiz machtlos?

Die Justiz verwies darauf, dass die Daten im Rahmen der jedem Beschuldigten zustehenden Akteneinsicht dorthin gelangt seien. Inzwischen hat das Innenministerium klargestellt, dass die Wiederbetätigungs-Meldestelle künftig Personendaten nicht mehr automatisch an die Staatsanwaltschaft übermittelt, sondern nur mehr auf deren ausdrücklichen Wunsch.

Der Vorsitzende der Vereinigung der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, erklärte unterdessen im "Falter", dass der zuständige Staatsanwalt den Akt über Herrn P., den Betreiber der Homepage, zuerst nur auszugsweise übermittelt habe. "Erst als sich dieser beschwerte und der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter dem Staatsanwalt auftrug, alles zu übermitteln, tat er das."