Ein 25 Jahre alter Kärntner ist am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft, sechs Monate davon unbedingt verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Laut Anklage hatte der junge Mann zahlreiche NS-Devotionalien in seinem Besitz, auch einschlägige Literatur und Musik. Er verbreitete das Gedankengut in seinem Bekanntenkreis.
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit 8:0 Stimmen eindeutig aus. Der Angeklagte war vor Gericht geständig. Er beteuerte aber auch vor dem Urteil, dass er sich geändert habe. Das wollte ihm Staatsanwalt Franz Simmerstatter aber nicht abkaufen. Der 25-Jährige nahm das nicht rechtskräftige Urteil an.
Schon einmal hatte die Anklagebehörde ein Verfahren gegen den jungen Mann eingestellt, weil er in der Einvernahme glaubhaft versichert hatte, nichts mehr mit der Neonazi-Szene zuschaffen zu haben, was sich später als nicht zutreffend erwiesen hatte. "Ich war zu diesem Zeitpunkt charakterlich noch nicht stark genug, weil alle meine Freunde der Gruppierung angehörten", sagte dazu der Angeklagte.
Volles Geständnis
Der 25 Jahre alte Angeklagte selbst gab zu, dass alles im Wesentlichen so ist, wie das der Staatsanwalt geschildert hatte. Mittlerweile habe er seine Einstellung überdacht, sei reifer geworden. Mit den "Kameraden" von damals habe er inzwischen nichts mehr zu tun. Er habe seit 2010 auch einige Zeit im Ausland verbracht, das habe auch dazu beigetragen, dass er das NS-Gedankengut mittlerweile nicht mehr gutheiße.
Verteidiger Christian Köchl fasste sich in seinem Plädoyer kurz: "Die Fakten sind richtig wiedergegeben. Er wird sich vollinhaltlich geständig zeigen."Allerdings habe sein Mandant inzwischen selbst erkannt, dass seine nationalsozialistische Einstellung und sein entsprechendes Handeln ein Fehler war.
Beschuldiger rechtfertigte Taten mit Alkoholismus
Als ihm Richter Michael Schofnegger frühere Straftaten, Körperverletzungen mit "eindeutig ausländerfeindlicher Tendenz" - einmal hatte der Angeklagte zum Beispiel einen Mann als "Judensau" beschimpft und ihn geschlagen - vorhielt, redete er sich auf den damit in Zusammenhang stehenden Alkoholkonsum aus.
Nach der Darstellung des Staatsanwalts kam der Angeklagte mit 15 Jahren, zur Zeit der Scheidung seiner Eltern, mit der rechtsextremen Skinhead-Szene in Kontakt. Daraufhin hatte er begonnen, sich intensiv mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen. Er dekorierte sein Zimmer mit NS-Devotionalien, las revisionistische, rechtsextreme und nationalsozialistische Literatur und hörte die Musik rechtsextremer Musikgruppen.
In Villach mietete er einen Proberaum, der ebenfalls entsprechend mit Fahnen und Hakenkreuzen ausgestattet wurde. Dort traf er sich mit Gleichgesinnten, die er zum Teil selbst aus seinem Bekanntenkreis rekrutiert hatte. In Villach hatte der Angeklagte im Jahr 2010 knapp 100 Sticker im öffentlichen Raum geklebt, auf denen Freiheit für einen verurteilten Neonazi gefordert wurde.
Zahlreiches Beweismaterial
Zwei große Kisten mit Beweismitteln ließ das Gericht heranschaffen. Darin fanden sich neben Fahnen auch Hitlers "Mein Kampf" und andere Bücher, Bier- und Weinflaschen mit Hitler-Etiketten, ein eisernes Hakenkreuz, Flugblätter, CDs von rechtsextremen Bands und selbst zusammengestellte Liederbücher. Die benützte die vom Angeklagten gegründete "Kameradschaft Treffen", um im Suff die menschenverachtenden Texte mitzugrölen.