Österreich

Neonazi-Prozess vertagt: Urteil erst am 4.11.

Heute Redaktion
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Der Wiederbetätigungsprozess um die Gruppe "Objekt 21" ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Wels auf 4. November vertagt worden. Nachdem die Verteidigung eine Abänderung des Fragenkatalogs verlangt hatte, verschob die Richterin aus zeitlichen Gründen die restlichen Programmpunkte. Ursprünglich war das Urteil für Freitag geplant.

Der  Wiederbetätigungsprozess um die Gruppe "Objekt 21"  ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Wels auf 4. November vertagt worden. Nachdem die Verteidigung eine Abänderung des Fragenkatalogs verlangt hatte, verschob die Richterin aus zeitlichen Gründen die restlichen Programmpunkte. Ursprünglich war das Urteil für Freitag geplant.

Der seit Mittwoch laufende Prozess, , die beiden Hauptbeschuldigten gaben zu, illegal Waffen besessen zu haben. Letztere zeigten auch ihre Glatzen und Tattoos, während die übrigen hochgeschlossen und teilweise mit Kapuzen im Saal saßen und nur gelegentlich das Hervorblitzen einschlägigen Körperschmucks nicht verhindern konnten

Aufgeflogen war die Gruppe, als bei einer Polizeikontrolle 2009 eine Kiste mit Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen im Wagen der Hauptangeklagten gefunden wurden. Im Lauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich der laut Eigendefinition "Kultur- und Freizeitverein" in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingenistet hatte. Das Haus gehörte ausgerechnet dem Vater von Regisseur Stefan Ruzowitzky, der für sein KZ-Drama "Die Fälscher" einen Oscar erhielt. Er wurde die unliebsamen Mieter erst mit einer Delogierung los.

Verbindungen ins Rotlicht-Milieu

Im Zusammenhang mit dem "Objekt 21" steht auch ein kriminelles Rotlichtnetzwerk, dem zahlreiche Straftaten zugeordnet werden. Die beiden Hauptangeklagten zählen auch in diesem Verfahren zu den wichtigsten Beschuldigten.

Einige Zeugen gaben tiefe Einblicke in das System: So sollen Runen-Tattoos etwas über die Rangordnung aussagen. Um in der Hierarchie aufzusteigen habe man "kriminelle Sachen" machen müssen, schilderte etwa ein ehemaliger Weggefährte der Angeklagten, der mittlerweile zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Eine andere Auskunftsperson sagte, sie habe in Telefonaten Worte wie "Escort-Service, Geldeintreiben und Aufräumen in Lokalen" aufgeschnappt.

APA/red.

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