Österreich

Richter Mittelfinger mit Neonazi-Tattoo gezeigt

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Ein deutscher Neonazi bei einem Aufmarsch der rechtsextremen NPD
(Symbolbild) Ein deutscher Neonazi bei einem Aufmarsch der rechtsextremen NPD
Bild: picturedesk.com

Weil er einem Richter bei einem Wiederbetätigungsprozess gegen einen Freund den Mittelfinger samt Neonazi-Tätowierung zeigte, wurde ein Deutscher in Kärnten verurteilt.

Zu 15 Monaten bedingter Haft ist ein 36-jähriger Deutscher am Freitag am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Rechtsextreme hatte während eines Prozesses gegen einen Freund, dem Richter den Mittelfinger samt Neonazi-Tattoo gezeigt.

Der Vorfall hatte sich am 10. Juli diesen Jahres bei einem Prozess, ebenfalls am Landesgericht Klagenfurt, zugetragen. Angeklagt war damals ein Freund des Deutschen, der auch wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde. Daraufhin zeigt der 36-Jährige dem Richter den Mittelfinger, auf dem er eine Odal-Rune – ein verbotenes, neonazistisches Symbol – tätowiert hatte. Er war damals prompt verhaftet worden und saß seitdem in Untersuchungshaft, berichtet "orf.at".

"Wusste nicht, dass es in Österreich verboten ist"

Der nicht vorbestrafte Angeklagte gab den Sachverhalt zwar zu, erklärte aber, nicht gewusst zu haben, dass die Odal-Rune in Österreich verboten sei. Er habe seinen ganzen Arm zum Thema Wikinger tätowieren lassen und sie in diesem Zusammenhang gewählt.

Zudem bestritt der Angeklagte, der rechten Szene anzugehören oder mit der NS-Ideologie zu sympathisieren. Recherchen des Verfassungsschutzes haben laut Aussagen eines Zeugen jedoch ergeben, das es sehr wohl Verbindungen zur rechten Szene gebe. Auch ist über den 36-Jährigen in Deutschland ein Waffenverbot verhängt.

Angeklagter hat zahlreiche weitere Nazi-Tattoos

Laut Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse habe der Angeklagte, der auf dem ganzen Körper, auch im Gesicht und dem kahlen Kopf, tätowiert ist, weitere NS-Tattoos: So fänden sich auf seiner Haut mehrere Hakenkreuze, der Nazi-Spruch "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" sowie "Heil", zählte die Anklägerin auf.

Der Angeklagte erklärte die klar nationalsozialistischen Motive damit, dass diese aus einer Zeit stammen, als er "gegen alles und jeden rebelliert" habe. "Und man kann mit nichts besser provozieren als damit", erklärte er in Bezug auf Nationalsozialismus. Heute gehe er ohne T-Shirt nicht aus dem Haus und überlege, sich "umtätowieren" zu lassen.

Unbescholtenheit als Milderungsgrund

Das Gericht verurteilte ihn zu 15 Monaten bedingter Haft, unter anderem weil er bisher unbescholten sei und davor in Österreich nicht aufgefallen sei. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (red)