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Nesrin (17) bleibt Ehefrau, weil Behörde nichts tut

In der Schweiz leben Hunderte, die als Kind verheiratet wurden. Die Behörden kommen mit den Fällen nicht nach – mit fatalen Folgen.

Heute Redaktion
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Der 14-jährige Ali wird im Irak mit Nada (17) verheiratet. (Symbolbild)
Der 14-jährige Ali wird im Irak mit Nada (17) verheiratet. (Symbolbild)
Bild: Stringer Iraq

Jede Woche melden sich bis zu elf Betroffene bei der Fachstelle Zwangsheirat, dem Kompetenzzentrum des Bundes. Jeder dritte ist dabei noch minderjährig. "Das sind so viele wie noch nie", sagt Anu Sivaganesan (32), Präsidentin der Fachstelle Zwangsheirat. 2018 betreute die Fachstelle 119 Fälle von Minderjährigenheiraten. Die meisten Betroffenen sind Kurden aus dem Irak und Syrien oder sie stammen aus der Türkei, Afghanistan oder Somalia.

"Der Hauptgrund dafür ist der Kult um die Jungfräulichkeit der Frau", erklärt die Präsidentin der Fachstelle Zwangsheirat. Die Familien sehen in der Schweiz die Gefahr, dass ihre Tochter bereits vor der Ehe Sex haben könnte. Denn hier lebt man nicht getrennt nach dem Geschlecht. "Um die Familienehre zu wahren, wird die Tochter dann im Ausland als Minderjährige verheiratet oder verlobt", so die Präsidentin.

Zwei junge Frauen, die als Mädchen verheiratet wurden und in der Schweiz leben, sind Samira (19) und Nesrin (17). Damit sie nicht identifiziert werden können, wurden ihre Namen und Herkunftsländer verändert. Das sind ihre Geschichten.

"Ich versuchte, mir mit Tabletten das Leben zu nehmen"

Samira ist Schweizerin und hier geboren, ihre Eltern stammen aus Syrien. Sie war 15, als sie von ihrer Familie via Telefon mit ihrem Mann in Syrien verheiratet wurde. Ein Jahr später folgte auf Druck der Familie die rituelle Heirat im Ausland.

Letztes Jahr wurde Samira 18. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit wurde die Kinderehe in der Schweiz rechtskräftig. Als die junge Frau das realisierte, versuchte sie sich das Leben nehmen: "Ich schluckte Tabletten meines Vaters. Doch ich überlebte."

Mit der anerkannten Heirat hat ihr Ehemann, der noch in Syrien lebt, Recht auf Familiennachzug erhalten. Dieses will er auch nutzen: Er wird in den kommenden Tagen in die Schweiz einreisen. Für Samira eine Katastrophe: "Warum anerkennt die Schweiz meine Kinderheirat? Ich will nicht verheiratet sein!" Die 19-Jährige versucht nun verzweifelt mit Hilfe der Fachstelle Zwangsheirat die Einreise ihres Ehemannes zu verhindern.

Die Möglichkeiten sind allerdings begrenzt: Schafft es Samira nicht, ihren Mann von seinem Vorhaben abzubringen, bleibt ihr nichts anderes übrig, als ihre Arbeit zu kündigen. Denn ohne finanzielle Absicherung verlöre er den Anspruch auf Familiennachzug. Die Möglichkeit, ein Einreiseverbot für ihren Mann, den sie nicht aus freien Stücken geheiratet hat, zu erwirken, gibt es nicht.

Was aber, wenn die Einreise nicht verhindert werden kann und Samira zumindest das Zusammenleben verhindern will? Samira bliebe noch die Option, abzutauchen und mit der Hilfe der Fachstelle Zwangsheirat unter einer neuen Identität weiterzuleben. Das würde aber auch einen Bruch mit der gesamten Familie bedeuten.

Nesrins Fall landete beim Gericht – ohne Folgen

Nesrin war 14 Jahre alt, als sie im Irak verheiratet wurde. Mit 16 kam sie in die Schweiz und erhielt Asyl. Die Asylbehörde erfuhr von der Kinderehe und leitete den Fall an das Gericht weiter. Dieses sollte entscheiden, ob die Weiterführung der Ehe den "überwiegenden Interessen" von Nesrin entspreche. Konkret heißt das: Wäre Nesrin schwanger oder würde sie vor den Schweizer Behörden und der Familie die Liebe gegenüber dem Ehemann bestätigen, dürfte die Ehe bestehen bleiben. Eine Altersuntergrenze gibt es per Gesetz nicht. Beides trifft auf Nesrin nicht zu. Trotzdem wurde ihre Kinderehe nicht annulliert. Der Grund: Bis heute hatte das Gericht keine Zeit, ihren Fall zu behandeln. Die Folge: Die Ehe wird in einem Monat rechtskräftig. Denn dann wird Nesrin 18 Jahre alt. Auch eine "normale" Scheidung würde keine rasche Lösung bieten. Denn ihr Ehegatte würde diese wohl anfechten und somit die Scheidung um mindestens zwei Jahre verzögern.

Kinderehen gelten in der Schweiz nicht als Zwangsehen

Wie kann es sein, dass die Schweiz Ehen anerkennt, ohne sie vorher zu prüfen? Kinderehen gelten in der Schweiz nicht als Zwangsehen und sind somit nicht grundsätzlich verboten. Doch die Überprüfung solcher Fälle mittels Interessenabwägung steht in der Kritik.

Anu Sivaganesan: "Die Interessenabwägung dauert meist so lange, bis die betroffene Person volljährig und die Ehe automatisch auch in der Schweiz gültig wird." Die Grünen und die SVP wollen nun handeln. "Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei Verheiratungen von unter 16-Jährigen um eine Zwangsheirat handelt", sagt SVP-Nationalrätin Therese Schläpfer. Eine entsprechende Motion reichte sie Ende September ein. Die Fachstelle Zwangsheirat, Kompetenzzentrum des Bundes, sieht das ähnlich. Die Fachstelle schlägt vor, Eheschließungen, die vor dem 18. Lebensjahr im Ausland geschlossen wurden, in der Schweiz nicht anzuerkennen.