Wirtschaft

Neue Broschüre hilft bei Pannen im Öffi-Verkehr

Heute Redaktion
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Was tun, wenn mein Zug oder Bus Verspätung hat? Wie richtig verhalten, wenn der Ticket-Automat defekt ist? Wie reagieren, wenn Öffis umgeleitet werden? Diesen und vielen Fragen mehr widmet sich die überarbeitete Arbeiterkammer-Broschüre "Gut informiert im öffentlichen Verkehr - Ihre Rechte als Fahrgast".

Was tun, wenn mein Zug oder Bus Verspätung hat? Wie richtig verhalten, wenn der Ticket-Automat defekt ist? Wie reagieren, wenn Öffis umgeleitet werden? Diesen und vielen Fragen mehr widmet sich die überarbeitete

In der Broschüre finden sich Tipps und alle wichtigen Infos für die Fahrt mit den ÖBB, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, der WESTbahn und im Verkehrsverbund Ostregion (VOR) kurz und übersichtlich zusammengestellt . Ebenso enthalten sind die aktuellen Tarife, das neue Fahrgastrechtegesetz mit mehr Rechten für die Bahn-Pendler und die EU-Verordnung Fahrgastrechte für Busfahrgäste sowie wichtige Servicenummern.
Generell betont die AK, dass mit jedem Ticketkauf ein Vertrag mit dem Recht eingegangen wird, auch befördert zu werden. Aber: Dies gilt nicht für eine bestimmte Zeit oder Verbindung. "Für den Fall, dass Ihr Regionalzug ausfällt, können sie mit dem nächsten fahren, haben aber kein Recht auf Entschädigung. Anders verhält es sich, wenn mehr als 5% der Züge auf Ihrer Strecke unpünktlich sind oder ausfallen und Sie in Besitz einer Jahreskarte sind", so die AK.

Konkrete Beispiele

Was tun, wenn ich mir eine falsche Karte am ÖBB-Fahrscheinautomaten geholt habe?

Falls ein Irrtum passiert ist und Sie das Ticket bereits gekauft haben, sollten Sie Ihr falsches Ticket möglichst sofort, jedenfalls aber innerhalb von 20 Minuten bei der nächsten Personenkasse umtauschen bzw. den Fahrpreis rückerstatten lassen. Das ist nicht immer ganz einfach, denn: Die nächste Personenkassa kann sich auch auf einem ganz anderen bahnhof befinden, so die AK.

Was tun, wenn der Fahrscheinautomat defekt ist?

Laut AK sollten die Zugbegleiter grundsätzlich darüber informiert sein, wenn auf der Strecke ein Fahrkarten-Automat nicht funktioniert. "Sollten Sie also gezwungen sein, aus diesem Grund ohne Fahrkarte in den Zug einzusteigen, können Sie die Fahrkarte ausnahmsweise im Zug beim Zugbegleiter oder - falls vorhanden - im Zug beim Automaten kaufen.", heißt es in der Broschüre. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie den "Strafzettel" über 100 Euro entgegen und reklamieren Sie dann bei der ÖBB schriftlich, ohne die Strafe zu bezahlen. Es lasse sich nämlich elektronisch feststellen, welcher Automat wann nicht funktioniert hat.

Müssen Straßenbahn-FahrerInnen Kinderwägen in die Bim heben?

"Die Fahrerinnen und Fahrer der Wiener Linien sind dazu angehalten, Ihnen beim Einsteigen mit dem Kinderwagen zu helfen. Bitte steigen Sie bei den älteren Straßenbahn-Garnituren mit dem Kinderwagen nur bei der vordersten Türe ein", so die AK.

Was mache ich, wenn ich den letzten Anschlusszug des Tages verpasst habe und am Bahnhof festsitze?

Die Antwort der AK: "Können Sie den auf der Fahrkarte angegebenen Zielort Ihrer Reise wegen eines Zugausfalles, einer Verspätung über 60 Minuten oder des Versäumens des letzten Anschlusszuges nicht mehr am selben Tag erreichen, haben Sie – wenn eine Übernachtung notwendig ist – Anrecht auf Ersatz der Kosten für die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen oder anderer Sie erwartenden Personen sowie der Kosten für eine Hotelübernachtung – von berechtigten Ausnahmen abgesehen – bis maximal 80 Euro oder die Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (bzw wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi) bis maximal 50 Euro."