Politik

Neue Corona-Regeln sehen auch Ausgangssperren vor

Gesundheitsminister Anschober hat den Parlamentsclubs seinen neu überarbeiteten Entwurf des Coronagesetzes vorgelegt. Das steht darin.

Roman Palman
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Im neuen Gesetzestext sind Ausgangssperren vorgesehen.
Im neuen Gesetzestext sind Ausgangssperren vorgesehen.
APA/Picturedesk

Kurz vor Mitternacht war der Text fertig und wurde an die Parteien zur Begutachtung geschickt. Der überarbeitete Entwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sieht Änderungen am Epidemiegesetz, dem Tuberkulosegesetz und dem Covid-19-Maßnahmengesetz vor.

SPÖ und NEOS sind verstimmt, weil sie die Dokumente erst so kurzfristig erhalten haben, die FPÖ tobt. Kickl bezeichnete den Entwurf als "gesundheitspolitisches Kriegsrecht und fortgesetzter Raubbau an den Grund- und Freiheitsrechten" und versagte den Dialog darüber.

In dem Entwurf – das Dokument liegt "Heute" vor – geht es darum, eine gesetzliche Grundlage für die Corona-Ampel und deren Regelungen auf den Boden zu bringen, den Landesbehörden eine Möglichkeit für regional verschiedene Maßnahmen zu geben. "Da derzeit ein kompletter Lockdown kein zweites Mal angedacht ist, muss es möglich sein, je nach regionaler epidemiologischer Situation auch differenzierte Maßnahmen setzen zu können", heißt es in dem Gesetzestext.

Zudem soll mit ihm auch eine legale Basis für tiefgreifende Ausgangssperren geschaffen werden. Letztere waren ja in ihrer ersten Version vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden.

Fünf Gründe

"Sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich ist, insbesondere um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern" und die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, dürfte die eigene Wohnung nur noch aus diesen fünf Gründen verlassen werden:

➤ Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
➤ Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen,
➤ Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
➤ berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und
➤ Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf sollen Ausgangssperren in der nun überarbeiteten Version vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt werden müssen. Ebenfalls müssen nun weniger gravierende Betretungsverbote in Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmittel und an öffentlichen Orten den Nationalrat passieren.

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Kickl: Regierung will "herumschnüffeln"

Was auch weiterhin unangetastet bleibt, ist der private Wohnbereich – Gärten und Garagen etc. inklusive. Hier kann die Regierung auch nach diesen Änderungen keine Einschränkungen verhängen. Aber – und das stößt besonders FPÖ-Klubobmann Kickl auf – nicht für Wohnzwecke angemietete Räumlichkeiten genießen diesen Schutz nicht. "Auf jeden Fall holt sich die Regierung mit dieser Novelle das Recht, in Vereinslokalen, aber auch in nicht öffentlichen Sportstätten und nicht zum Wohnzweck angemieteten Räumlichkeiten herumzuschnüffeln", so Kickl. 

Sofern das neue Covid-19-Maßnahmengesetz in dieser Fassung den Nationalrat passieren wird, ist es bis zu einer weiteren Änderung bis 31. Dezember 2021 in Kraft – die Gültigkeit wird also um ein ganzes Jahr verlängert.